Fr 17. Apr 2009, 20:55
§5 Adel in Baden(1) Es ist dem Adel, eingetragenen Dynastien und Ordensrittern vorbehalten, gemäß Reichsadelsgesetz (Rechtsstatuten über Adel, Lehnsherren und die Heraldik des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation) und Codex Primorus für Ritter und ihre Orden im Heiligen römischen Reich deutscher Nation, Titel und Wappen zu tragen.
(2) Wappen und Titel erhalten erst dann ihre endgültige Wirksamkeit und ihren Schutz, wenn sie in eine Wappenrolle eines Hofrates eingetragen wurden.
(3) Alle Wappen unterstehen der Aufsicht des Reichshofrats und werden vom Reichswappenherold verwaltet. Wappen können nur von Herolden verliehen werden.
(4) Die Adelstitel die in der Grafschaft Baden vom Regenten vergeben werden dürfen, sind die Titel unterhalb Markgraf, wie folgt laut Reichsadelsgesetz §1 Hierarchieebenen, beginnend mit dem höchsten: Graf/Gräfin, Freiherr/Freifrau, Ritter/Edle, Herr/Dame sowie vakante Baronien ( Baron/Baroness in der Hierarchieebene gleich zu setzen mit einer Herrschaft).
(5) Ritterschaften gehören nicht zum Titulierten Adel, können aber vom Adel nach §9 Reichs-Adelsgesetz verliehen werden. Hierbei wird der Vasall zum Ritter geschlagen. Ihm wird kein Lehen übertragen. Der Ritter darf sich „Ritter Vorname von Dynastiename“ nennen, wobei Vorname und Lehnsname in dem Ausdruck entsprechend zu ersetzen sind.
(6) Der Markgraf von Baden kann nach eigenem Ermessen und mit Beachtung des Reichsadelsgesetzes die Titel Graf/Gräfin, Freiherr/Freifrau, Ritter/Edle, Herr/Dame verleihen, und die Titel denen wieder entziehen, die ihn durch seine Gnade erhalten haben.
Für die Verleihung des Grafentitels und Freiherrntitels bedarf es keiner Zustimmung des Rates. Die Entscheidung über die Auszeichnung liegt einzig und allein beim Regenten. Er zeichnet allein dafür verantwortlich, kann aber alle Ratsmitglieder in seine Entscheidung einbeziehen.
ZUSATZ:
Amtierende Ratsmitglieder dürfen für einen Belehnten oder Unbelehnten Titel vorgeschlagen und Ausgezeichnet werden .
(7) Gemäß Reichsadelsgesetz §9 Grenzen des Ernennungsrechtes, kann der Regent pro Amtszeit 2 Lehen im Range des Titulierten Adels und 2 Ritterschaften verleihen (Lehnsbudget). Einem Ehemaligen Regierendem Herrscher ein Lehen zu überschreiben, belastet nicht das Lehnsbudget.
(8) Erkaufte Adelstitel stehen auf der Stufe eines Herrn oder Hofdame. Der gekaufte Adel entspricht dem untitulierten Adel, der keinen Titel besitzt, sondern nur ein "von" als Adelsprädikat führt. Der gekaufte Adel kann sich also in legitimer Weise „Herr von X“ oder „Dame von Y“ nennen. Wappen für erkaufte Titel sind gemäß Reichsadelsgesetz auch in der Wappenrolle einzutragen um Gültigkeit zu erlangen.
(9) Ordensritter erhalten, gemäß Codex Primorus für Ritter und ihre Orden, kein Lehen und gehören nicht zum Adelsstand. Sie tragen das Ritterwappen ihres Ordens. Die Ritterwürde eines unadeligen Ordensritters wird automatisch entzogen, wenn er den Orden verlässt oder dieser sich auflöst. Der Entzug tritt ebenfalls ein, wenn der Ritter hingerichtet, beerdigt oder gelöscht wird.
(10) Gemäß Codex Primorus für Ritter und ihre Orden §8 (3) dürfen bei Vergehen gegen die gesetzliche Ordnung Ritter stärker bestraft werden.
(11) gestrichen
(12) Hausordens werden in Baden gemäß Reichadelsgesetz §7 behandelt und bedürfen bei Gründung der Zustimmung des Regenten von Baden.
(13) Vasallen der Markgrafschaft Baden verpflichten sich zur militärischen Unterstützung im Kriegsfall (ausgenommen Geistliche und nicht anwesende), Rat, Treue und Loyalität zu Baden. Treue und Lehnsbruch eines Vasallen von Baden führt zum Verlust von Titel, Wappen, Rechten und Lehen, die aus dem Lehnsvertrag entstanden.
(14) Ausländische Titel dürfen nur getragen werden, wenn vorher nachgewiesen wurde, das sie rechtmäßig erworben wurden. Der Nachweis ist selbsttätig zeitnah zu erbringen
(15) Ein Adeliger hat in der Forensignatur und im Spielprofil (ganz oben) einen deutlichen Vermerk zu hinterlassen, welchen Titel er trägt und welches Lehen er verwaltet. In der Forensignatur oder als Avatar ist zusätzlich das Wappen anzugeben. Es muss nur der ranghöchste Titel und das zugehörige Wappen gezeigt werden.
Zuletzt geändert von Georien am Fr 28. Okt 2011, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Änderung lt Abstimmung 23.10.1459