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Dekret zu Weiterbildung von Medizinern

Mo 18. Feb 2013, 18:58

Dekret zu Weiterbildung von Medizinern

Hiermit gibt der Rat von Baden folgendes bekannt:

Das Studium des Faches "Destillation" ist bis auf weiteres Studenten vorbehalten, die Medizin als Hauptstudienweg gewählt haben.
Der Verstoß gegen dieses Dekret kann eine Geldstrafe mit sich ziehen. Strafverschärfende Umstände gehen einher, wenn ein Student mit der Hauptstudienrichtung Medizin an seiner Weiterbildung gehindert wird, ohne dass ein vom Dekan unterzeichneter Beleg dies gestattet.

Dies Dekret wird erlassen, um die Ausbildung der Ärzte möglichst schnell zu gewährleisten, um die Gesundheit der Bürger der Markgrafschaft Baden zu sichern.

Dieses Dekret tritt mit Verkündung in Kraft und gilt bis Widerrufung durch den Rat.

gegeben zu Baden, am 31. Hartung des Jahres 1461,

Der Hohe Rat von Baden

Mo 18. Feb 2013, 18:58

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