Schloss Hohenbaden

Hier tagt der Rat der Markgrafschaft Baden
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 Betreff des Beitrags: Anordnungen
BeitragVerfasst: So 19. Apr 2009, 11:55 
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Inrahil hat geschrieben:
Suite aux troublements internes du Royaume, nous vous informons, que le marquisat de Baden interdit toutes les lances qui ne sont pas menées par des suijets du royaume germanique.

Signé Zerrus de l'amitié, marquis de Bade, Freiherr de Schwetzingen

Wegen internen Zwischenfällen informieren wir Sie, dass die Markgrafschaft Baden alle Lanzen verbietet, welche nicht von einem deutschen Bürger geführt werden.

Gez. Zerrus de l'amitié, Markgraf von Baden Freiherr von Schwetzingen

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Inrahil hat geschrieben:
Eure Majestät König Sirron, wertes Volk von Baden,

die Markgrafschaft Baden ist gewillt diesem Aufruf zu folgen und hat entsprechend seiner Möglichkeiten alles veranlasst, um dem Treiben dieser Verbrecher ein Ende zu setzen. Soldaten unserer Provinz sind in Schaffhausen und werden dort dem Banner der Reichsarmee beitreten.

Baden selbst wird ein Banner erstellen, um die eigenen Städte vor Angriffen von Außen zu schützen. So mit stehen der Reichsarmee ihre eigenen Truppen zur Verfügung. Wir bieten auch Bayern unsere Hilfe im Rahmen unserer Möglichkeiten an und bitten die Obrigkeit aus Bayern, sich diesbezüglich mit uns in Verbindung zu setzen.

Den Bürgern unserer Provinz sei gesagt, daß wir alles tun, um dieser Gefahr und Aufgabe vor der wir stehen, Herr zu werden. Ich bitte die Bürger die sich im Dienst der Waffe verdingen wollen, sich bei ihren Bürgermeistern zu melden. Diese sollen sich mit der Armeeführung in Verbindung setzen, ob wir bei der Verteidigung der Städte noch Leute brauchen, oder ob im eigenen Banner noch Verteidiger für Baden notwendig sind.

Allen denen, die sich auf den Weg machen um die Feinde des Reiches vor den Toren Augsburg zu schlagen, wünsche ich eine geschickte Hand für Schwert und einen Starken Arm fürs Schild. Meine Gebete werden die unseren begleiten. Mögen Sie siegreich und unversehrt wiederkehren.



Gez.

Margkraf Zerrus de l`amitiè von Baden, Freiherr von Schwetzingen

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Zerrus hat geschrieben:
Wertes Volk von Baden,

Unsere Majestät König Sirron I. von Hollenfels hat auf Grund des feindlichen Banners auf unserem Grund und Boden den Kriegszustand für das Deutsche Königreich ausgerufen und alle zur Verteidigung aufgerufen.
Für die Markgrafschaft Baden bedeutet das folgendes:
Alle Bürger werden zur Sicherung der Provinz und zum Kampf gegen den Feind eingezogen. Damit befindet sich auch die Provinz im Kriegszustand.
Unsere Hoheit Markgraf Zerrus von Baden, Freiherr von Schwetzingen, fordert somit alle Bürger auf, gemäß §5(13)GdbM, §23 StGB, §5 BGvB und §6 Armeegesetz sich bei den Stadtkommandanten und beim ihren Bürgermeister zu melden. Ab heute ist es verboten, Bürger auf ihre Felder zu beschäftigen und solche Angebote anzunehmen. Einzig die Arbeit zur Nahrungsversorgung, im Bergwerk oder Arbeiten zur Sicherung der Provinz sind erlaubt. Alle Bürger Badens, sowie die Bürgermeister stehen ab sofort unter dem Befehl des Obersten Militärführers Endzeitkrieger. Nichtbefolgen ist Hochverrat an der Provinz und des Deutschen Königreiches und wird als solches vor Gericht gebracht.

Volk von Baden, erhebt euch und schützt euer Land! Ich bete für euch, daß ihr gesund und siegreich zurückkehrt.

gez.
Markgraf Zerrus von Baden, Freiherr von Schwetzingen

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Inrahil hat geschrieben:
Zitat:
Werte Bürger der Markgrafschaft Baden,

ich überreiche hiermit eine offizielle Erklärung zur Lage in Baden, sowie allgemein zur Kriegslage im DKR.
Nach ereignisreichen Tagen zu Beginn der Kriegskrise, hat sich die Lage im DKR beruhigt. Die Lage ist entspannt, das feindliche Räuberbanner um Yohann65 ist zerschlagen, doch noch sind unerfreuliche Aktivitäten zu beobachten. Noch ist zu befürchten, daß sich die versprengten Räuber wieder zusammen rotten, um in Lanzen oder allein ihrem unehrenhaften Tun nachzugehen. Somit hat die Verteidigung der Dörfer unseren geliebten Landes Baden immer noch höchste Priorität.
Desweiteren wird die Steiermark scheinbar durch ein weiteres Räuberbanner bedroht, so daß geprüft wird, in wie weit Baden helfen kann, da auch die Gefahr besteht, Baden selbst Ziel der Bedrohung zu werden.
Unsere Majestät König Sirron hat den Kriegszustand reichsweit aufgehoben. Dies ist nicht zuletzt ein Verdienst der Disziplin der Bürgermeister und der Armee, vor allem aber die der Bürger des Landes, die in dieser Zeit Ruhe bewahrt und mitgeholfen haben, die Sicherheit der DKR zu stärken. Sie haben persönliche Einbußen hingenommen und dafür spricht der Rat großen Dank an jeden einzelnen aus.

Auf Grund der neuen Lage ergeht vom Rat folgender Beschluß:

1. Die Universität ist ab sofort wieder geöffnet, die Professoren und Studenten dürfen dort wieder tätig werden.
2. Jeder Bürger darf wieder seinem geregeltem Leben nachgehen, dies bedeutet, er darf wieder der Arbeit seiner Wahl nachgehen.
3. Die Armee bleibt weiterhin in Bereitschaft, da nicht auszuschließen ist, daß es weiterhin Übergriffe der versprengten und nicht gefassten Räuber gibt
3. Weiterhin dürfen keine Lanzen gegründet werden, es sei denn, sie dienen der Sicherheit des Landes und ist vorher vom Rat genehmigt worden
4. Das Banner bleibt bestehen
5. Die Grenzen zur Schweiz und Franche-Comté bleiben weiterhin geschlossen. Innerhalb des DKR bedarf es für Gruppen von Bürgern der DKR keine Passierscheine mehr, ausländische Gruppen brauchen bis auf Widerruf immer noch einen Passierschein. Die Einreise aus ausländischen Provinzen bleibt verboten, ausreisen ist erlaubt.

Somit ist der Kriegszustand aufgehoben, eine erhöhte Sicherheitsstufe bleibt jedoch bestehen. Der Rat behält sich jedoch vor, den Kriegszustand jeder Zeit erneut auszurufen, wenn er es für erforderlich sieht.
Der Rat der Markgrafschaft Baden bedankt sich bei allen Bürgern dieses Landes. Nur ihnen ist es zu verdanken, daß diese Krise ohne größeren Verlusten überstanden werden konnte.
Mögen wir für die Seelen beten und gedenken, die ihr Leben haben lassen müssen, um das Volk zu schützen.


Gez. Zerrus de l'amitié, Markgraf von Baden, Freiherr von Schwetzingen

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Inrahil hat geschrieben:
Zitat:
Werte Bürger der Markgrafschaft Baden,

Hiermit erkläre ich, daß die Lage weiter an die Krise angepasst wurde.

Auf Grund der neuen Lage ergeht vom Rat folgender Beschluß:

1. Die Grenzen sind geöffnet worden
2. Es wird keine Passierscheine mehr benötigt, um in der Markgrafschaft (Ein-, Aus-, Weiterreise) reisen zu dürfen
3. Weiterhin dürfen keine Lanzen gegründet werden, es sei denn, sie dienen der Sicherheit des Landes und ist vorher vom Rat genehmigt worden
4. Das Banner bleibt bestehen


Gez. Zerrus de l'amitié, Markgraf von Baden, Freiherr von Schwetzingen

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Inrahil hat geschrieben:
Zitat:
Wertes Volk der Markgrafschaft Baden,

die Krise ist fast vorbei. Wir haben es so gut wie überstanden. Mit Ende dieser Ratsperiode wird dieser Zustand gänzlich aufgelöst sein.
Das heisst im einzelnen

- der Sold für die Soldaten wird wieder angehoben werden, so wie es vor der Krise war

- für die Zivilisten bedeutet dies, sie dürfen die Stellen der Gendarmerie nicht mehr annehmen, sie sind dann nur noch für die Armeeangehörigen reserviert.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die auf dieser Art und Weise mitgewirkt haben, die Städte und das Land zu sichern.

- Der Kriegszustand ist dann gänzlich aufgehoben


gez.
Markgraf Zerrus von Baden, Freiherr von Schwetzingen

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: So 19. Apr 2009, 11:55 


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 Betreff des Beitrags: Re: Anordnungen
BeitragVerfasst: So 2. Aug 2009, 21:15 
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Badischer Adel

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Beiträge: 513
Werte Bürgerinnen und Bürger Badens,

Aufgrund der Gefahr durch die Kriminellen Burgstürmer erlässt der Rat von Baden nun folgende Verfügung:

Einstweilige Verfügung des Rates von Baden zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit

Kraft seines, ihr durch das Badische Volk und den König des Deutschen Königreichs verliehenen Amtes, verfügt die Markgräfin von Baden, Loredana de l´amitié Baroness von Wolfenweiler, folgendes:

I. Die Söldnergruppe "Dealbo equester" und alle mit ihr sympathisierenden Vereinigungen werden mit sofortiger Wirkung verboten. Alle Mitglieder dieser Vereinigung sind Kriminelle.
Wer Mitglied in dieser Vereinigung ist, macht sich des Hochverrates an der Markgrafschaft von Baden schuldig und kann mit dem Tode bestraft werden.

II. Wer Informationen über die verbotenen Vereinigungen besitzt und diese nicht umgehend einer Amtsperson der Markgrafschaft von meldet, macht sich wegen Mauschelei und Mittäterschaft durch Unterschlagung von Informationen des Verrates an der Markgrafschaft von Baden schuldig.

III. Den nachfolgend genannten Kriminellen wird der Aufenthalt und die Einreise in das Territorium der Markgrafschaft von Baden verboten:

Paint23,
Eppi,
Kaesebrot,
Bartholo,
Vonschnitzel,
Scimitar,
.jolene.,
Loko,
Hernan_cortez


- Alle derzeitigen wie zukünftigen Mitglieder der Söldnertruppe "Dealbo equester" und mit ihr sympathisierenden Vereinigungen

Die Armee soll befugt sein jeden der genannten Personen ohne Vorwarnung anzugreifen und falls nötig zu töten, sollte ein Versuch zur Einreise in das Hoheitsgebiet der Markgrafschaft von Baden erfolgen.

Des weiteren wird jede der genannten Personen wegen Hochverrates an der Markgrafschaft von Baden angeklagt, sollten sie sich in dem Gebiet derselbigen aufhalten.

Personen, die sich in einer Gruppe oder einer Lanze dieser Personen befinden, werden ebenfalls des Hochverrats angeklagt werden.

Die betroffenen Personen, die sich derzeit in der Markgrafschaft aufhalten, haben nach Verkündung dieser Verfügung 3 Tage Zeit, um das Hoheitsgebiet der Markgrafschaft zu verlassen.

Diese Verfügung tritt mit Verkündung in Kraft und kann nur durch den Rat von Baden, die Markgräfin oder seine königliche Majestät dem König des Deutschen Königreichs anulliert werden.


Loredana de làmitié, Baroness von Wolfenweiler
Markgräfin von Baden
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 Betreff des Beitrags: Re: Anordnungen
BeitragVerfasst: Do 17. Mär 2011, 15:18 
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Beiträge: 8861
Zitat:
Erlass:

Werte Bürgerinnen und Bürger Badens,

Aufgrund der Gefahr durch die Kriminellen Burgstürmer erlässt der Rat von Baden nun folgende Verfügung:

Einstweilige Verfügung des Rates von Baden zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit

Kraft seines, ihr durch das Badische Volk und den König des Deutschen Königreichs verliehenen Amtes, verfügt der Markgraf von Baden, Mister_2 MacLean of Annadale folgendes:

1.)Den nachfolgend genannten Personen wird der Aufenthalt und die Einreise in das Territorium der Markgrafschaft von Baden verboten:

2.) . Wer Informationen über diese Personen besitzt und diese nicht umgehend einer Amtsperson der Markgrafschaft von Baden meldet, macht sich wegen Mittäterschaft durch Unterschlagung von Informationen des Verrates an der Markgrafschaft von Baden schuldig.

Martinus, Riddick132, Sonjador,Amoury,Bjarne,Jonata_aurelia Felicia. ,Kathleen,Lofar,Vanburig ,Bernd,Mirabel
Ibario ,Linde,Jeannie,Genefe,Jessejames,Susin, Lina_melissa,Ladyarya,


Die Armee soll befugt sein jeden der genannten Personen ohne Vorwarnung anzugreifen und falls nötig zu töten, sollte ein Versuch zur Einreise in das Hoheitsgebiet der Markgrafschaft von Baden erfolgen.

Diese Verfügung tritt mit Verkündung in Kraft und kann nur durch den Rat von Baden, den Markgrafen oder seine königliche Majestät dem König des Deutschen Königreichs anulliert werden.

Baden den 14.03.1459

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Mister_2 MacLean of Annadale
Markgraf von Baden


_________________
Mister_2 Mac Laughlin
Graf von Todtnau
Kämerer zu Baden


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 Betreff des Beitrags: Re: Anordnungen
BeitragVerfasst: Mi 7. Sep 2011, 19:01 
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Beiträge: 8861
Zitat:
Nach §7 (5) GdBM ergeht folgender Erlass:

Drei Tage nach Erhalt dieses Schreibens haben die Räuber Andrui und Miloo die Grafschaft Baden zu verlassen und für den Zeitraum von 2 Lenzen (Monaten) nicht mehr zu betreten. Der Markgraf der Provinz Baden spricht hiermit über Andrui und Miloo den Bann aus.
Das badische Banner wird bei Nichtbefolgung angewiesen, sie gezielt zu jagen. Wenn während der Acht ein neues Vergehen hinzukommt, wird diese Zeit hinfällig und der Name dem Banner sofort gemeldet. Es wird allen Bürgern geraten, sich nicht dem Räuber in irgendeiner Art anzuschließen, da der Rat nicht für Kollateralschäden aufkommen wird. Wenn die 2 Monate um sind und die Person wird erneut in Baden straffällig wird ebenfalls das Banner aktiv. Der Rat behält sich jedoch vor, wahlweise die Todesstrafe zu verhängen.

Das Banner ist angewiesen, die ihnen gemeldeten Räuber sofort anzugreifen!

Liste der Räuber:

Andrui
Miloo


Baden den 07.September 1459
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Mister_2 Mac Laughlin
Markgraf von Baden

_________________
Mister_2 Mac Laughlin
Graf von Todtnau
Kämerer zu Baden


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