Schloss Hohenbaden

Hier tagt der Rat der Markgrafschaft Baden
Aktuelle Zeit: Fr 29. Mär 2024, 15:41

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 34 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Sa 19. Feb 2011, 11:57 
Offline
registrierter Benutzer

Registriert: Sa 6. Mär 2010, 14:51
Beiträge: 885
Änderung des §9 BGvB/ §22 GdMB/Einstellung /Milizen

Zitat:
1.) Die Einstellungskosten in Höhe von 16 Talern für 2 Milizen täglich, werden den Rh erstattet. Das Rathaus ist verpflichtet 2 weitere Milizen im Bedarfsfall, auf eigene Kosten einzustellen.
2.) Dafür sind 2 Screens als Beweis zu liefern: 1. Die Zahl der automatischen Bürgerwehren im Büro der Bürgerwehr und 2. aus dem Verwaltungsmenü die tatsächlichen Einstellungen. Die Kosten müssen ersichtlich sein.
3.) Eine Antragstellung ist jeweils mindestens 2 Tage vor der Steuerberechnung vorzunehmen und in der Bürgermeisterkonferenz (Steuern) vom Bm zu hinterlegen.
4.) Der Antrag muss spätestens in derselben Woche gestellt werden wo die nächste Steuerberechnung anfällt, ansonsten verfällt der Anspruch.


Änderung des §9 BGvB/ §22 GdMB/Beamtenkosten
Zitat:
Durch die Rathäuser erworbene Finanzpunkte werden zu 100% von der Markgrafschaft Baden finanziert. Da in der Markgrafschaft Richtlöhne bei den Beamten gezahlt werden, hat sich der Bm an die von der GS üblichen Löhne zu halten:
10 Punkte=23 Taler
20 Punkte=28 Taler.
Als Nachweis werden Screens verlangt und ein entsprechender Antrag in der Bürgermeisterkonferenz (Steuern).
Der Antrag muss in derselben Woche gestellt werden wo die Kosten anfallen, ansonsten verfällt der Anspruch.
Die Erstattung der jeweiligen Ausgaben erfolgt mit der nächsten Steuerberechnung

_________________
Reichsritterin Narzisse von Farin
Ritter im Orden Honoris et Virtutis


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Sa 19. Feb 2011, 11:57 


Nach oben
  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Mo 28. Feb 2011, 18:08 
Offline
registrierter Benutzer

Registriert: Sa 6. Mär 2010, 14:51
Beiträge: 885
Änderung §9 abs.3/4 BGvB (Zusatzbestimmungen)
Zitat:
Zusatzbestimmung zum Bürgermeistergesetz:

Umgang mit Steuern von Dauerklostergängern:

1.) Bei einem Klosteraufenthalt ab 6 Wochen (drei Steuerbescheide) werden die Steuern ausgesetzt. Die glaubhaften Nachweise sind vom Bürgermeister zu erbringen. Ein entsprechender Antrag mit Begründung für die Vergangenheit ist einzureichen. Dabei ist bereits die erste Steuer durch die GS zu erstatten. Sollte ein solcher Klostergänger zurück kommen und Zahlungen tätigen, sind diese sofort dem Rat von Baden nachweislich mitzuteilen. Die Einberechnung wird mit der nächst folgenden Steuer vorgenommen.
2.) Stirbt (konnte nicht mehr wieder belebt werden) ein Klostergänger bekommt das Rathaus 100% der ausgelegten Steuern zurück. Hierzu sind ebenfalls glaubhafte Nachweise und ein entsprechender Antrag notwendig.
3.) Die Verrechnung erfolgt bei der nächsten Steuerzahlung.
4.) Nach § 3 Abs.4 BMG ist dem Rat von Baden jeder Zeit Einblick in die Steuersünderkartei zu gewähren. Die Einsichtnahme ist innerhalb von 2 Tagen nach Begehren der GS zu gewähren.
4.a.) Die Klagen werden von der Staatsanwaltschaft übernommen.



Änderung §22 abs.3 GdMB Finanzierung der Grafschaftsausgaben

Zitat:
(3)Die Steuer ist mit ihrer Erhebung vollständig fällig. Mit der turnusmäßigen zweiwöchigen Zahlung ist die Hälfte der Gesamtsumme innerhalb von 5 Tagen fällig. Die zweite Hälfte ist nach weiteren 5 Tagen fällig. Sollte die 1. Zahlung nicht geleistet worden sein, wird diese mit der 2. hälftigen Zahlung fällig. Danach werden Verzugszinsen berechnet. Der jeweilige Bürgermeister ist für diese Zahlungsweise verantwortlich. Dabei wird die Steuer mit einem Rohstoff oder einem anderen Produkt berechnet, welches dann von der Markgrafschaft zurück gekauft wird.

_________________
Reichsritterin Narzisse von Farin
Ritter im Orden Honoris et Virtutis


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Do 3. Mär 2011, 13:14 
Offline
registrierter Benutzer

Registriert: Sa 6. Mär 2010, 14:51
Beiträge: 885
Zitat:
Zwischen
der Markgrafschaft Baden, vertreten durch den Regenten ,Mister_2 MacLean of Annadale

und

dem Orden des Volkes, vertreten durch den Großmeister des Ordens Graf Tiberius von Staufen-Gandersheim

wird folgende Vereinbarung geschlossen:


I. Diplomatie

§1 Beide Parteien sind verpflichtet der anderen einen Botschafter zu gewähren, welchem ein Arbeitszimmer zugewiesen wird.

§2 Jedes Ordensmitglied, welches die Freiheiten dieses Vertrages in Anspruch nimmt, muss sich öffentlich zum dem Orden des Volkes bekennen.

§3 Der Rat der Markgrafschaft informiert den Botschafter des Ordens des Volkes über Änderungen der Einreisebestimmungen und Lanzenverordnungen sowie über alle Dekrete, die die Arbeit des Ordens betreffen.

II. Militärische Zusammenarbeit

§4 Ordensmitglieder genießen keine Immunität. Verstöße seitens Ordensmitglieder gegen geltendes Recht auf dem markgrafschaftlichen Territorium werden durch die Badener Gerichtsbarkeit geahndet. Ebenfalls wird der Ordensrat von solchen Vorfällen informiert.

§5 Der Orden des Volkes ist dazu berechtigt, auf dem Territorium der Markgrafschaft Baden eigenmächtig Lanzen zu bilden, welche volle Reisefreiheit auf dem Territorium der Markgrafschaft genießen.

§6 Der Orden des Volkes verpflichtet sich, der Markgrafschaft Baden auf Anfrage im Rahmen seiner Möglichkeiten und Kräfte bei der Verteidigung der Städte gegen Räuber, reichsfeindliche Truppen und Organisationen militärisch zu helfen. Bei Streitigkeiten mit anderen Provinzen verhält sich der Orden neutral und greift erst dann ein, wenn das Reich eine Einmischung vor sieht.

§7 Prinzipiell hat ein Mitglied des Ordens kein Anrecht auf Sold während eines Einsatzes für die Markgrafschaft Baden. Die Markgrafschaft verpflichtet sich jedoch in einem solchen Falle die Verpflegung der Ordensmitglieder sicherzustellen. Kann die Markgrafschaft die Verpflegung nicht in Form von Naturalien zahlen, so steht den Ordensmitgliedern ein gleichwertiges Verpflegungsentgelt zu.

§8 Im Falle der Zusammenarbeit zwischen dem Orden und der Markgrafschaft Baden ist lediglich der Regent und in seiner Vertretung der Wortführer, im Kriegsfalle der Hauptmann der Markgrafschaft dem Großmeister des Ordens weisungsbefugt. Alles Weitere wird im Einzelfall in Absprache zwischen dem Einsatzleiter des Ordens und dem Regenten geregelt.

§9 Jeder Anfrage auf militärische Hilfe von Seiten der Markgrafschaft Baden wird nur nachgekommen, wenn diese Anfrage sich in Einklang mit den Gesetzen des Reiches und unserem Statut befindet.

III. Gültigkeit

§10 Der Vertrag erlangt mit beidseitiger Siegelung volle Gültigkeit.

§11 Jegliche Verstöße gegen den geschlossenen Vertrag gelten beiderseitig als Verrat und sind als solcher zu verfolgen.

§12 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Siegelung beider Parteien um Gültigkeit zu erlangen.

_________________
Reichsritterin Narzisse von Farin
Ritter im Orden Honoris et Virtutis


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Do 17. Mär 2011, 15:17 
Offline
registrierter Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: Mo 27. Apr 2009, 02:47
Beiträge: 8861
Zitat:
Erlass:

Werte Bürgerinnen und Bürger Badens,

Aufgrund der Gefahr durch die Kriminellen Burgstürmer erlässt der Rat von Baden nun folgende Verfügung:

Einstweilige Verfügung des Rates von Baden zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit

Kraft seines, ihr durch das Badische Volk und den König des Deutschen Königreichs verliehenen Amtes, verfügt der Markgraf von Baden, Mister_2 MacLean of Annadale folgendes:

1.)Den nachfolgend genannten Personen wird der Aufenthalt und die Einreise in das Territorium der Markgrafschaft von Baden verboten:

2.) . Wer Informationen über diese Personen besitzt und diese nicht umgehend einer Amtsperson der Markgrafschaft von Baden meldet, macht sich wegen Mittäterschaft durch Unterschlagung von Informationen des Verrates an der Markgrafschaft von Baden schuldig.

Martinus, Riddick132, Sonjador,Amoury,Bjarne,Jonata_aurelia Felicia. ,Kathleen,Lofar,Vanburig ,Bernd,Mirabel
Ibario ,Linde,Jeannie,Genefe,Jessejames,Susin, Lina_melissa,Ladyarya,


Die Armee soll befugt sein jeden der genannten Personen ohne Vorwarnung anzugreifen und falls nötig zu töten, sollte ein Versuch zur Einreise in das Hoheitsgebiet der Markgrafschaft von Baden erfolgen.

Diese Verfügung tritt mit Verkündung in Kraft und kann nur durch den Rat von Baden, den Markgrafen oder seine königliche Majestät dem König des Deutschen Königreichs anulliert werden.

Baden den 14.03.1459

Bild
Mister_2 MacLean of Annadale
Markgraf von Baden


_________________
Mister_2 Mac Laughlin
Graf von Todtnau
Kämerer zu Baden


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Mo 21. Mär 2011, 13:56 
Offline
registrierter Benutzer

Registriert: Sa 6. Mär 2010, 14:51
Beiträge: 885
Änderung des §25 mit 11 Ja- Stimmen von 11 von 12 möglichen Stimmen; keine Enthaltung, kein "Nein"
    §25 Strafrechtliche Immunität

    (0) Nachfolgende Bestimmungen gelten nur für einen durch eine rechtmäßige Wahl oder durch einen genehmigten Sturm an die Macht genommenen Rat.
    (1) Zur unbehinderten und effektiven Amtsführung des Rates von Baden kann gegen alle Ratsmitglieder während ihrer Amtszeit nicht vor einem badischen Gericht geklagt werden. Die Aufhebung der Immunität kann nur durch mehrheitlichen Ratsbeschluss, nach erfolgenden Antrag eines Ratsmitgliedes erfolgen. Dem die Immunität zu entziehenden Ratsmitglied steht keine Stimmrecht in diesem Fall zu. Nach Aufhebung der Immunität kann Klage am Reichskammergericht erhoben werden. Bei geringfügigen Vergehen, kann der Markgraf nach Aufhebung der Immunität, den Prozess an das badische Gericht verweisen.
    (2) Aufgrund von Abstimmungen oder Äußerungen im Rahmen seiner Amtstätigkeit darf ein Ratsmitglied zu keinem Zeitpunkt verfolgt, angeklagt, verurteilt oder sonst in irgendeiner denkbaren Form zur Rechenschaft gezogen werden. Ausgenommen hiervon sind schwere Verstöße gegen §2 des GdMB.

Neuer § 22 Strafgesetzbuch mit 11 Ja- Stimmen von 12 möglichen; keine Enthaltung, keine "Nein"- Stimmen
§22 Revolte
An einer Revolte nimmt teil wer die gewählte Ordnung der Markgrafschaft Baden durch Erstürmung der Burg stürzt, oder dazu aufruft. Dies wird als Hochverrat mit Geldstrafe von 150 bis 500 Talern und Gefängnisstrafe von drei bis zehn Tagen oder mit Hinrichtung bestraft. Der Versuch ist strafbar, jedoch nicht mit Hinrichtung.

_________________
Reichsritterin Narzisse von Farin
Ritter im Orden Honoris et Virtutis


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Sa 2. Apr 2011, 13:17 
Offline
registrierter Benutzer

Registriert: Sa 6. Mär 2010, 14:51
Beiträge: 885
Information des badischen Rates über die Söldnertruppe Ordo Negrum Equites „O.N.E“

Werte Bürger und Bürgerinnen Badens,
der Rat von Baden möchte im Folgenden über das derzeit wohl größte existierende Söldnerheer, der O.N.E, berichten. Die Mitgliederzahl der Gruppe wird auf über 400 Mitglieder in allen Teilen der Welt geschätzt.
Diese Organisation besteht schon seit sehr langer Zeit und auch der Tod des Anführers Anghelos 1456 konnte der Stärke der O.N.E nichts anhaben, die bis zu seiner Wiederauferstehung von seinem Bruder geführt und zu finanziellem Reichtum gebracht wurde. Innerhalb von fünf Tagen gewann der alte Anführer Anghelos seine gesamte Stärke wieder und führt die Gruppe nun wieder an.
Im letzten Jahr machten sie mit Greultaten in der italienschen Provinz auf sich aufmerksam, wo es zu langen Kämpfen kam, die sehr blutig zu Ende gingen. Erst nach Wochen konnte die Lage unter Kontrolle gebracht werden und Frieden in der Provinz wiederhergestellt werden. Das Hauptlager der O.N.E ist in Mantua und von dort ist Anghelos nun mit über 150 Mann durch Venedig in Richtung der Steiermark losgereist.
Hintergrund ist eine mögliche Hochzeit mit der Herzogin der Steiermark, Perl., und Kaiser Alveran selbst hat Anghelos gestattet, mit seinen Männern in die Steiermark zu reisen; im Gegenzug versprach der Anführer der O.N.E, dass sie sich im Deutschen Reiche friedlich verhalten werden.
Hierzu die Worte des Kaisers Alveran:
Zitat:
„Ich
Kaiser Alveran I. de Varagine

verkünde meinen im Kaiserreich vereinten Völkern, dass ich zum höheren Zweck des Friedens und der Sicherheit aller Provinzen im Norden, im Süden, im Osten und im Westen eine Entscheidung getroffen habe, die mir nicht leicht gefallen ist.

Nach der erfolgreichen Bekämpfung des Ordo Negrum Equites in unseren italienischen Landen, die mit dem militärischen Sieg über der imperialen Kräften in Mantua geendet hatte, haben sich die geschlagenen Mitglieder des Ordens in der Provinz erholt und neu formiert.

Der Anführer des Ordens, Anghelos, beabsichtigt nun, in die Steiermark im Deutschen Königreich zu reisen, um die Herzogin Perl von Sanneck zu heiraten. Seine Ordensleute sollen ihm samt und sonders folgen, um an der Hochzeit teilnehmen zu können. An der Durchsetzung seines Vorhabens mit oder ohne unser Einverständnis hat er keinen Zweifel gelassen.

Trotz größter Bedenken und nach langen Diskussionen im Kreise meiner Berater wie auch mit den Vertretern insbesondere der direkt betroffenen Provinzen Modena und Steiermark, habe ich nunmehr gestern Anghelos signalisiert, dass er von unserer Seite freies Geleit erhält, um in die Steiermark zu reisen und sich dort für einige Tage aufzuhalten.

Ich nehme Anghelos bei seinem Wort, das er mir gab, dass er nur zehn Tage in der Steiermark bleiben wird, um dort die Vermählung mit der Herzogin zu vollziehen und zu feiern, und anschließend das SRING verlassen wird, ohne die Provinzen des Kaiserreiches weiter zu bedrohen.

Nun bitte ich Euch, meine Untertanen, und insbesondere mein deutsches Volk, ebenso viel Vertrauen und Hoffnung in diese Entscheidung zu setzen, wie ich selbst es mache! Nur so bietet sich uns die Chance auf einen Frieden und die Sicherheit des gesamten Imperiums. Die einzige Alternative, die wir haben, würde uns zu einem ewigen Krieg verdammen, der auf allen Seiten nur Verlierer haben kann.

So biete ich Anghelos die ausgestreckte Hand und werde ihn an seinen Worten messen.Wir haben nichts zu verlieren aber viel zu gewinnen!

Mein geliebtes Volk!
Stehe einig und stark!


Straßburg, 21. März 1459

Alveran de Varagine
Electus Romanorum Imperator et semper augustus“

Sollte es keine Zwischenfälle geben, so werden die Männer der O.N.E die Steiermark in 12 Tagen erreicht haben. Auch wenn sie in vielen kleinen Splittergruppen unterwegs sind, so ist ihre Stärke dennoch ernorm. Auch wenn Anghelos Frieden versprach, so ist die Gefahr für die einzelnen Provinzen und das gesamte Reich doch sehr groß und darf keineswegs unterschätzt wird.
Der Rat von Baden wird den Verlauf der Geschichte weiterhin sehr genau beobachten. Des Weiteren hat der Markgraf alle Vasallen und Ritter der Grafschaft im Schloss zusammengerufen, um über die derzeitige Situation und mögliche Konsequenzen zu reden.

Baden, den 2. Ostaramond 1459

_________________
Reichsritterin Narzisse von Farin
Ritter im Orden Honoris et Virtutis


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Sa 20. Aug 2011, 10:25 
Offline
registrierter Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: Mo 27. Apr 2009, 02:47
Beiträge: 8861
Der Rat von Baden freut sich hier an dieser Stelle Cyberhunter als Botschafter für Lothringen zu ernennen

Zitat:
Bild

Bild

Schloss Hohenbaden den 20.08.1459

Mister_2 Mac Laughlin
Markgraf von Baden

Bild

_________________
Mister_2 Mac Laughlin
Graf von Todtnau
Kämerer zu Baden


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Mi 30. Nov 2011, 23:09 
Offline
registrierter Benutzer

Registriert: So 26. Jun 2011, 17:25
Beiträge: 2465
Hiermit gebe ich, Tom_builder - Markgraf von Baden, bekannt, dass ich den Eid bei der Königlichen Hoheit Maidagrippina ableisten werde. Das Ganze hat Heute Abend im Thronsaal von Aachen begonnen.

_________________
Ritter Tom_Builder von Abenberg


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Do 5. Jan 2012, 10:58 
Offline
registrierter Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 17. Okt 2010, 20:42
Beiträge: 1384
Zitat:
Werte Bürgerinnen und Bürger Badens!

Hiermit wird die Ratssitzung des 38. Rates der Markgrafschaft Baden bekanntgegeben.

Tom_builder - Regent
Xbeta - Wortführer

Emiliana - Kämmerer
Lilly83 - HBV
Rittervonreinders - BWK

Djsmith - Hauptmann
Alaska - Marschall
Cyberhunter - OFR

Absalom - Staatsanwalt
Georien - Richter

Lady_lillith - Leerposten (Kultur)
Mister_2 - Leerposten (Orden)

gegeben zu Baden-Stadt am 05.Hartung 1460
im Namen des Rates

Xbeta von Ryhßen
Wortführer zu Baden

Bild

_________________
Imperialer Botschafter Xbeta von Abenberg ~*~ Fürst von Mecklenburg-Stargard ~*~
Graf von Castell und Sigmaringen
Provinzhofrat von Baden
Justizberater des Rats von Baden


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Di 17. Jan 2012, 19:13 
Offline
registrierter Benutzer
Benutzeravatar

Registriert: So 17. Okt 2010, 20:42
Beiträge: 1384
Zitat:
Reisewarnung für die Provinz Aragon

Im Namen Ihrer Majestät MaidAgrippina I ergeht eine Reisewarnung für die Provinz Aragon. Die politische Situation ist dort im Moment sehr instabil und die Regelungen ändern sich aufgrund zahlreicher Burgstürme immer wieder. Auch wenn Reisegenehmigungen beantragt und genehmigt wurden, so sollte man sich auf jeden Fall rückversichern, ob jeder informiert ist. Ausländer werden dort ohne Vorwarnung angegriffen, es gab auch bereits Tote zu beklagen.
Vor Reisen in die Provinz Aragon wird daher eindringlichst gewarnt.

Gezeichnet zu Worms am 17.1.1460
Im Namen der Königin und des DKR
Bild
Erzkanzlerin
in Vertretung der Reichskanzlei

Bild

_________________
Imperialer Botschafter Xbeta von Abenberg ~*~ Fürst von Mecklenburg-Stargard ~*~
Graf von Castell und Sigmaringen
Provinzhofrat von Baden
Justizberater des Rats von Baden


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 34 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

0 Mitglieder


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group



Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, Name, Forum, Uni, USA

Impressum | Datenschutz