Schloss Hohenbaden

Hier tagt der Rat der Markgrafschaft Baden
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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Do 8. Mär 2012, 23:08 
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Gesetzeserweiterung

Werte Bürgerinnen und Bürger,

hiermit informiert der Rat von Baden, über eine Gesetzesänderung, die am 07. Lenzing 1460 beschlossen wurde.
Der §3 des Bürgermeistergesetzes (BGvB) wird wie folgt erweitert:

Zitat:
§3 Das Bürgermeisteramt

(1) Der Rücktritt vom Bürgermeisteramt ist nur mit Genehmigung des Regenten zulässig.
(2) Bürgermeistern ist es während ihrer Amtszeit verboten, ihre Stadt zu verlassen.
(3) Der Bürgermeister ist verpflichtet, treuhänderisch Geld und Waren der Stadt zu verwalten und die Interessen der Markgrafschaft Baden und seinen Bürger zu vertreten.
(a) Jeder Bürgermeister ist verpflichtet, in seiner Amtszeit, Inventuren im 2 wöchentlichen Intervall durchzuführen. Dazu zählen Geld- und Warenbestände von Rathaus und Taverne, die laufenden und erfüllten Aufträge, Handelsbewegungen und die komplette Finanzstatistik der Stadt. Diese ist im entsprechenden Bereich im Schloss für den HBV und Kämmerer ersichtlich zu hinterlegen.
(4) Der Regent sowie der Handelsbevollmächtigte sind berechtigt jederzeit die Geld- und Warenbestände von Rathaus und Taverne, die laufenden und erfüllten Aufträge, Handelsbewegungen und die komplette Finanzstatistik der Stadt einzusehen. Ebenso ist ihnen auf Anforderung jederzeit Einblick in die durch das Rathaus vergebenen Arbeitsangebote zu gewähren.
(5) Der Bürgermeister hat das Recht- unter Beachtung der Gesetze der Provinz - Dekrete zu erlassen. Diese müssen in den Weinstuben sowie dem für die Provinz zugänglichen Aushang der Gesetze veröffentlicht werden und sind sofern nicht anders angegeben ab dem Folgetag rechtskräftig.
(6) Der Rat von Baden kann durch einen Mehrheitsbeschluss Stadtdekrete aufheben.
(7) Bürgermeister, die zu einer Gefängnisstrafe oder zum Tode verurteilt werden, müssen ihr Amt sofort niederlegen. Ausnahmen können vom Regenten genehmigt werden.


Der rot markierte Teil ist die Erweiterung.


gegeben zu Baden-Stadt am 08. Lenzin 1460

Der Hohe Rat der Markgrafschaft Baden

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Verfasst: Do 8. Mär 2012, 23:08 


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Di 10. Apr 2012, 11:02 
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Gesetzesänderung

Werte Bürgerinnen und Bürger,

hiermit informiert der Rat von Baden über eine Änderung des Paragraphen 22 des Gesetzbuches der Markgrafschaft Baden (GdMB):
Geändert wurden die Gehälter, die die Beamten für ihre Arbeit erhalten, im folgenden rot markiert.

Zitat:
Erstattung von Beamtenkosten an die Rh:

Durch die Rathäuser erworbene Finanzpunkte werden zu 100% von der Markgrafschaft Baden finanziert. Da in der Markgrafschaft Richtlöhne bei den Beamten gezahlt werden, hat sich der Bm an die von der GS üblichen Löhne zu halten:
10 Punkte=20 Taler
20 Punkte=23 Taler.

Als Nachweis werden Screens verlangt und ein entsprechender Antrag in der Bürgermeisterkonferenz (Steuern).
Der Antrag muss in derselben Woche gestellt werden wo die Kosten anfallen, ansonsten verfällt der Anspruch.
Die Erstattung der jeweiligen Ausgaben erfolgt mit der nächsten Steuerberechnung.



gegeben zu Baden-Stadt, am 10. Ostaramond 1460

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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Di 17. Apr 2012, 13:42 
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Zitat:
Im Namen des Hohen Rates der Markgrafschaft Baden ergeht folgender Sicherheitserlass

Die Grenzen der Markgrafschaft Baden, in Richtung Frankreich, werden mit sofortiger Wirkung geschlossen.
Einreisegenehmigungen sind bei der Regentin Lilly83 oder beim Armeeführer Kiezmanny einzuholen.
Alle Gruppen und Lanzen von Bürgern die ihren Wohnsitz nicht im Deutschen Königreich haben sind innerhalb von 24 Stunden aufzulösen.
Neugründungen dieser Gruppen und Lanzen können beim Hauptmann Mister_2, dem Armeeführer Kiezmanny oder bei der Regentin Lilly83 beantragt werden.
Ausgenommen von diesem Erlass sind die Gruppen und Lanzen von
Naght, Mano_, Kiscsillag, Renegade, Sirsnailtwister, Monyoka

Zuwiderhandlungen gegen diesen Erlass werden nach badischem Recht und seinen Gesetzen geahndet.


gegeben zu Baden-Stadt, am 17. Ostaramond 1460

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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2012, 20:40 
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Gesetzesänderungen

Werte Bürgerinnen und Bürger,

hiermit informiert der Hohe Rat von Baden über Gesetzesänderungen am Armeegesetz von Baden (AGvB), die am 22. Mai beschlossen wurden:

1. Hinzufügen einer Präambel zum Armeegesetz

Präambel

Das Armeegesetz von Baden dient dem Zusammenhalt der Badischen Armee der im wesentlichen auf Kameradschaft beruht. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung mit ein. Auch sorgt es dafür das der Soldat die Pflicht, der Markgrafschaft Baden treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des badischen Volkes tapfer zu verteidigen,stets vor Augen hat. Die Soldaten Badens erkennen das GdMB als Grundordnung der Markgrafschaft an.

2. Änderung des Zusatzes des AGvB

Zitat:
Zusatz zum AgvB


§1

1. Der Oberbefehlshaber der Reservestreitkräfte ist der Markgraf von Baden.

2. Der Stabsoffizier für innere Angelegenheiten führt stellvertretend für den Markgrafen die Reserve. Ihm obliegt in Friedenszeiten die Weisungsbefugnis.


§2

1. Soldaten der Badischen Reserve üben ihren Dienst nur auf Teilzeitbasis aus, im Gegensatz zu den Vollzeitsoldaten des Berufsheeres.

2. Die Soldaten der Reservestreitkräfte können zur Verstärkung von Armeegruppen auch im Friedensfall herangezogen werden.

3. Im Kriegsfall haben alle Reservisten sich umgehen bei Ihrem Stadtkommandanten zu melden.

4. Die Reservisten haben einmal im Monat eine Standmeldung in der Kaserne zu machen.

§3

1. Reservisten die die Grafschaft für Urlaubszwecke verlassen haben diese dem SO für Inneres mitteilen.


§4

1.Die Reservestreitkräfte unterliegen den normalen Ausbildungsbedingungen der Badischen Armee.

2. Die Reservisten haben zur Beförderung die Kurse der Reichsarmee zu besuchen.

§5

1. Im Verteidigungsfall haben die Reservisten einen Anspruch auf 20 Taler Sold pro Tag.

2. Reservisten, die Armeeeinheiten in Friedenszeiten verstärken bekommen 20 Taler Sold pro Tag.

§6

1.In der Reserve gelten folgende Ränge:

Manschafter

Rekrut
Landsknecht
Gefreiter

Unteroffiziere

Korporal
Feldwebel
Oberfeldwebel

Offiziere

Fähnrich
Leutnant
Oberst

2.Die Beförderungsvoraussetzungen und Richtlinien werden in der ZdV geregelt.

§7

1. Alle Adeligen, die der Markgrafschaft Baden Lehnstreue schulden werden automatisch in die Reserve eingebunden.

2. Die Adeligen, die innerhalb von drei Tagen nach Ausrufung des Kriegsfalls die Markgrafschaft erreichen können oder bereits vor Ort sind, werden gem. Weisung des Regenten nach Eignung und Befähigung eingesetzt.

3. Adelige, die nicht die MGS in der entsprechenden Zeitspanne erreichen können haben sich im Planungsstab der Armee einzufinden und werden dort weiter verwendet.

Alle vorherigen Reserve Verordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Alles weitere regelt das AGvB und die ZdV.


Blau makierte Teile sind geändert worden.

gegeben zu Baden-Stadt am 21. Brachet 1460

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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Di 3. Jul 2012, 16:22 
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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Do 28. Feb 2013, 22:16 
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Werte Bürgerinnen und Bürger,

der 45. Hohe Rat der Markgrafschaft Baden wurde gewählt und aus den Besprechungen ging folgende Postenverteilung hervor:

Regent - Lilly83
Wortführer - Friyja

Kämmerer - LGTFlash
HBV - Heynrich
BWK - Lucin_du_lac

Hauptmann - Kiezmanny
Oberster Feldrichter - Karlh
Marschall - Myladytanja

Staatsanwalt - Xbeta
Richter: Cyberhunter

Die beiden Leerposten wurden auf eigenen Wunsch an Mister_2 und Absalom gegeben, wobei zum Ende der Sitzung noch nicht feststand wer den Kulturbereich und wer den Ordensbereich übernimmt.


Der neue Rat arbeitet sich nun in seine Ämter ein und steht in den kommenden Tagen in allen Belangen ihrer Ämter zu Verfügung.


für den 45. Hohen Rat der Markgrafschaft Baden

Friyja von Connacht
Wortführerin von Baden

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Friyja von Connacht, Reichgräfin von Eberstein und Lippe
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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Mi 6. Mär 2013, 14:53 
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Zitat:


RÄUBERWARNUNG!


Der 45. Rat zu Baden warnt erneut vor Räubern die sich auf dem Knoten zwischen Freiburg - Lörrach befinden.

Wir raten dringendst jedem Bürger nur in Gruppen zu reisen.

Bitte seid vorsichtig und gebt gut auf Euch acht.


Friyja von Connacht
Wortführerin Zu Baden
im Auftrag des Rates zu Baden


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Zitat:


Raubopferhilfe

Jedes Raubopfer das der Hilfe bedarf möge sich beim Rat zu Baden melden. Wir helfen Euch und lassen euch nicht alleine.


Friyja von Connacht
Wortführerin Zu Baden
im Auftrag des Rates zu Baden


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Friyja von Connacht, Reichgräfin von Eberstein und Lippe
Freifrau von Badenweiler
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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2013, 20:40 
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Eine Bitte des Rates


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wider alle Gerüchten gibt es in unseren Bergwerken keine Drachen, keine Kobolde und auch keine Trolle. Sie sind auch nicht baufällig und es gab bei unseren umsichtigen Bergwerkskommissaren auch noch keine Tote in den Minen zu beklagen.

Geht also, bitte, wieder in die Bergwerke arbeiten. Achtet dabei nur auf die Zeiteinteilung wie beim Kräutersammeln. Nähere Angaben erfolgen in Kürze von unserem Bergwerkskommissar.


Für den 45. Hohen Rat von Baden, 22.03.1461

Ritter Friyja von Connacht
Freifrau von Badenweiler
Gräfin von Wolfenbüttel
Wortführerin zu Baden

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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Di 23. Apr 2013, 12:32 
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Zitat:
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Ultimatum an die Schweizerische Eidgenossenschaft und an die schweizerischen Kantone

Wir, Ludwig von Frayner,
Divinus Favente Clemencius Romanorum Imperator Electus semper Augustus
An all jene, die dies lesen oder davon hören.



    Es sei hiermit deutlich gemacht, dass mit der offiziellen Kriegserklärung an die aufständische Stadt Genf keinerlei kriegerische Absicht gegen die anderen Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft verbunden ist.
    Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass die Bevölkerung außerhalb von Genf keine Verantwortung trägt für die kriminellen Taten der Aufständischen gegen Unsere loyalen Untertanen und gegen Unsere Große Nation.

    Wisset jedoch, dass auch Unsere Großherzigkeit Grenzen kennt. So werden Wir keinerlei Hilfe und Unterstützung der Kantone für die Genfer Regierung tolerieren, sei diese nun offiziell oder inoffiziell. Jeder Kanton, der nicht innerhalb von 48 Stunden seine Neutralität erklärt, wird zum Komplizen der von Genf begangenen Verbrechen erklärt und setzt sich damit den gleichen Sanktionen aus, wie die aufständische Stadt.

    Wisset darüber hinaus auch, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft ab der Veröffentlichung dieses Erlasses 48 Stunden Zeit hat, den Genfer Armeen ihre Zustimmung zu entziehen. Dem eidgenössischen Rat muss bewusst sein, dass eine Weigerung, diese letzte Warnung zu beachten, dazu führen wird, dass er die Kantone der Schweiz, die ihre Neutralität nicht erklärt haben, einer Bestrafung aussetzt, die ebenso hart und brutal ausfallen wird, wie jene, gegen das aufständische Genf.

    Deo volente

Gezeichnet und gesiegelt im Kaiserlichen Palast zu Straßburg am Montag, den 22. April 1461

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 Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachungen
BeitragVerfasst: Mo 29. Apr 2013, 14:00 
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Aktuelles aus dem Kaiserreich

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Schneller Krieg - Übernahme Genfs


Wir, Ludwig von Frayner,
Divinus Favente Clemencius Romanorum Imperator Electus semper Augustus
An jene die dies lesen oder davon hören.


Letzte Nacht sprach die Kraft des Kaiserreichs; Zerquetschte jene die die Frechheit und Leichtsinnigkeit besaßen uns zu provozieren.
Letzte Nacht wurden unsere tapferen Soldaten berühmt, in dem sie die ketzerischen und kriminellen Truppen zu Fall gebracht haben.
Dank an die Verwegenheit und den Mut unserer Helden; Dank an den Scharfsinn und Genialität unserer Marschalls und der Generäle;
Jeder muss erfahren, das an diesem Sonntag den 28. April 1461, die rebellische Stadt von Genf vom Kaiserreich eingenommen wurde.

Ehre gebührt all den tapferen Soldaten, die in diesem Kampf gefallen sind; an jene Männer und Frauen die so mutig gekämpft haben um Gerechtigkeit herrschen zu lassen; um Genf für ihre zahlreichen Verbrechen und Untaten zahlen zu lassen.
Jene mutigen Soldaten sollen wissen, durch das so mutige erfüllen ihres Eides wurden sie zum Stolz einer großen Nation; und setzten das Fundament für ein vereintes und zusammenstehendes Kaiserreich, geleitet durch sein Bewusstsein, seiner Stabilität und Unveränderbarkeit.
Ehre gebürt den Marschalls und den Generälen, welche hohes Ansehen erlangen durch ihre Befehle, in diesem entscheidenem Kampf.

Die Strafe die Genf nun auferlegt bekommt soll als Beispiel dienen allen Banditen die auf unserem Territorium rauben; jenen die das Gesetz brechen, welches unantastbar und unhaltbar ist.
Jene Vogelfreien müssen wissen das es keine Mauer gibt die hoch genug ist um der Gerechtigkeit des Heiligen Römischen Kaiserreichs zu entgehen.

Deo volente


Gesiegelt im Kaiserlichen Palast in Straßburg am 28. April 1461

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Am 29.4.1461
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