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Vom Rat erlassene Dekrete

Fr 22. Mai 2009, 11:18

Aktuelles Dekret zur Steuerfestsetzung in der Markgrafschaft Baden

Der Rat der Markgrafschaft von Baden beschließt den aktuellenen Grafschaftssteuersatz, gemäß §22 GdMB, auf den Wert von 7 Talern pro Feld und Handwerksbetrieb festzulegen.


mit der Mehrheit des Badischen Rates am 20.03.1456 rechtskräftig beschlossen.

Fr 22. Mai 2009, 11:18

Re: Vom Rat erlassene Dekrete

Fr 22. Mai 2009, 11:18

Aktuelles Dekret zur Ehrenbürgerschaft durch den Bürgermeister

Der Badische Rat hat beschlossen, dass die Bürgermeister der Markgrafschaft Baden Ehrenbürgerschaften nach eigenem Ermessen an Bürger verleihen können, wenn sich der/die Bürger/in besonders ausgezeichnet hat. Diese Ehrenbürgerschaften sind vorher im Schloss Hohenbaden dem Rate anzukündigen. Die Verleihung einer Ehrenbürgerschaft kann nur durch den Rat untersagt werden, sollte der Leumund dies nötig machen.


mit der Mehrheit des Badischen Rates am 02.04.1457 rechtskräftig beschlossen.

Re: Vom Rat erlassene Dekrete

Fr 22. Mai 2009, 11:22

Aktuelles Dekret zum Doppelamt Rat <=> Bürgermeister

Der Badische Rat hat beschlossen, dass die Bürgermeister der Markgrafschaft Baden nicht gleichzeitig einen Sitz im Rat der Markgrafschaft Baden haben dürfen.


mit der Mehrheit des Badischen Rates am 17.04.1457 rechtskräftig beschlossen.

Re: Vom Rat erlassene Dekrete

Fr 8. Okt 2010, 14:45

Aktuelles Dekret zu grafschaftlichen Löhnen für Beamte

Der Rat der Markgrafschaft Baden hat beschlossen, dass folgende Richtlöhne für die Erbringung von Staatspunkten durch Beamten Gültigkeit besitzen:
Bei der Erbringung von 10 Staatspunkten wird sich an einem Richtlohn von 25 Talern orientiert.
Bei der Erbringung von 15 Staatspunkten wird sich an einem Richtlohn von 27 Talern orientiert.
Bei der Erbringung von 20 Staatspunktenwird sich an einem Richtlohn von 30 Talern orientiert.


Mit mehrheits Beschluss des Rates am 30.Juli.1458

Re: Vom Rat erlassene Dekrete

Di 19. Okt 2010, 21:55

Anordnung des Rates der Markgrafschaft Baden

Nach §7 (5) GdBM ergeht folgender Erlass:

Drei Tage nach Erhalt dieses Schreibens hat der Räuber Engel_auf_Erden die Grafschaft Baden zu verlassen und für den Zeitraum von 2 Lenzen (Monaten) nicht mehr zu betreten. Der Markgraf der Provinz Baden spricht hiermit über Engel_auf_Erden den Bann aus.
Das badische Banner wird bei Nichtbefolgung angewiesen,ihn gezielt zu jagen. Wenn während der Acht ein neues Vergehen hinzukommt, wird diese Zeit hinfällig und der Name dem Banner sofort gemeldet. Es wird allen Bürgern geraten, sich nicht dem Räuber in irgendeiner Art anzuschließen, da der Rat nicht für Kollateralschäden aufkommen wird. Wenn die 2 Monate um sind und die Person wird erneut in Baden straffällig, wird ebenfalls das Banner aktiv. Der Rat behält sich jedoch vor wahlweise die Todesstrafe zu verhängen.

Das Banner ist angewiesen, die ihnen gemeldeten Räuber sofort anzugreifen!

Liste der Räuber:

Engel Auf Erden

Mister_2 MacLean of Annadale
Markgraf von Baden

Re: Vom Rat erlassene Dekrete

Sa 23. Okt 2010, 19:39

Ab 2.11.1458 erlangt folgendes Dekret Gültigkeit:

Nach §7 (5) GdBM ergeht folgender Erlass:

Drei Tage nach Erhalt dieses Schreibens hat der Räuber Kazonga die Grafschaft Baden zu verlassen und für den Zeitraum von 2 Lenzen (Monaten) nicht mehr zu betreten. Der Markgraf der Provinz Baden spricht hiermit über Kazonga den Bann aus.
Das badische Banner wird bei Nichtbefolgung angewiesen,ihn gezielt zu jagen. Wenn während der Acht ein neues Vergehen hinzukommt, wird diese Zeit hinfällig und der Name dem Banner sofort gemeldet. Es wird allen Bürgern geraten, sich nicht dem Räuber in irgendeiner Art anzuschließen, da der Rat nicht für Kollateralschäden aufkommen wird. Wenn die 2 Monate um sind und die Person wird erneut in Baden straffällig wird ebenfalls das Banner aktiv. Der Rat behält sich jedoch vor, wahlweise die Todesstrafe zu verhängen.

Das Banner ist angewiesen, die ihnen gemeldeten Räuber sofort anzugreifen!

Liste der Räuber:

Kazonga


Bild
Mister_2 MacLean of Annadale
Markgraf von Baden

Re: Vom Rat erlassene Dekrete

So 24. Okt 2010, 22:30

Anerkennung des Bund „Wächter St. Wendelin“ in der Markgrafschaft Baden


Der Bund „Wächter Sankt Wendelin“ ist ein Bund, der für die Zunft mit selbigen Namen und deren Händler und Handwerker einsteht. Er geleitet die Händler durch die Provinzen und dient dazu Händler aus gefährdeten Gegenden heraus zu holen.
Er versteht sich als reiner Geleitschutzbund, der die Gesetze des Reiches und der Provinzen respektiert und diese wahrt. Er verfolgt kein politisches Interesse und steht allein der Zunft-Führung, sowie den Regenten der MGS Baden in Schuld gegenüber.

Grundsatz:
Die Mitglieder (Schergen) unterstehen dem Hofwächter. Ihre Aufgabe ist es, sich um die Wahrung der Gesetze in den bereisten Provinzen zu kümmern. Sie geleiten Händler der Zunft Sankt Wendelin und sammeln Informationen im In und Ausland um Händler sicher von einem Ort zum anderen zu lotsen.
Sie stellen eine Schutzmannschaft für die Verteidigung der Hauptstadt Baden in Form eines organisierten und genehmigten Banners. Weiter werden sie andere Städte der Provinz unter Führung eines Adligen der Zunft bei der Verteidigung mit einer bewaffneten Gruppe aushelfen. Stärke des Banners und der Gruppen wird der Zunft allein zugetragen.


Bild

Mister_2 MacLean of Annadale
Markgraf von Baden
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