Mi 6. Mai 2009, 06:00
Mi 6. Mai 2009, 06:00
So 17. Mai 2009, 18:50
Sa 30. Mai 2009, 17:02
Mi 22. Jul 2009, 00:13
Sa 25. Jul 2009, 18:19
Mo 25. Jan 2010, 17:59
Sondergesandter Robertlothringer
hiermit ernenne ich Robertlothringer als Sondergesandten der Markgrafschaft von Baden in der Angelegenheit des Konfliktes zwischen der Eidgenossenschaft Schweiz sowie Frankreich als auch der Verhandlungen mit der Schweiz und dem Franche-Comté mit Baden.
Er wird den Kontakt zu den beiden Ländereien erhalten und Baden über die Vorkommnisse informieren und steht auch dem Rat von Baden als Kontaktperson zur Verfügung.
25. Januar 1458
gez. Herzog Kronom von Braunschweig
~ Markgraf von Baden
Mi 27. Jan 2010, 20:04
Hiermit hebt der Rat von Baden das Verbot gegen den Orden, genannt Orden der armen Ritter Christos zu Jerusalem "Templer" auf, da der Orden welcher verboten wurde nicht mehr existiert und ein neuer Orden diesen Namen gewählt hat.
Diese Aufhebung des Verbotes ist nicht mit einer Anerkennung gleichzusetzen. Dazu muss der neue Templerorden die vom Codex Primorus und dem Badischen Gesetz vorgeschriebene Prozeduren durchlaufen haben.
für den Rat von Baden
den 27 Januar 1458
gez. Kronom von Braunschweig
Markgraf
Di 19. Okt 2010, 21:54
Mi 27. Okt 2010, 21:21
Werte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund einiger ((technischer)) Probleme, konnten die Ehrungen gestern leider nicht durchgeführt werden. Sie werden nun auf den morgigen Donnerstag, 28. Oktober 1458, 19:00 Uhr verschoben.
Wir freuen uns über jeden, der an den Ehrungen teilnehmen möchte.
Hochachtungsvoll
im Namen des Rates
Gerlinde
-Wortführerin-
Fr 29. Okt 2010, 13:56
Änderung der §19 und §20 zur Strafverschärfung
§19 Richterliche Anordnungen
Aktuelle VersionZu allen Straftatbeständen kann der Richter zusätzlich anordnen:
Entschädigung des Opfers
öffentliche Richtigstellung
öffentliche Entschuldigung
Rückzahlung von erschlichenen Vermögen
Wird geändert werden auf:Zu allen Straftatbeständen kann der Richter zusätzlich anordnen:
Entschädigung des Opfers
öffentliche Richtigstellung
öffentliche Entschuldigung
Rückzahlung von erschlichenem Vermögen
Zwangsarbeit im Bergwerk ( vom Bergwerkslohn sind 10 Taler pro Tag an die Grafschaftskasse zu zahlen, Zwangsarbeit berechtigt nicht an der Teilnahme an der Bergwerkslotterie )
Strafbrote ( werden nach der Urteilsverkündung auf den Markt gestellt, in dem Ort wo sich der Verurteilte aufhält, aber nur innerhalb der Markgrafschaft Baden)
Mister_2 MacLean of Annadale
Markgraf von Baden
§20 Nichtbefolgen von im Prozess ausgesprochenen richterlichen Anordnungen
Aktuelle Version:Wer die, in einem Prozess gegen sich ausgesprochenen richterlichen Anordnungen nicht innerhalb einer Woche ab Urteilsverkündung erfüllt, wird wegen Störung des öffentlichen Lebens in einem neuerlichen Prozess zu einer Geldstrafe von 20 bis 80 Talern verurteilt.
Wird geändert werden auf:Wer die, in einem Prozess gegen sich ausgesprochenen richterlichen Anordnungen nicht innerhalb der vom Richter festgelegten Zeit ab Urteilsverkündung erfüllt, wird wegen Störung des öffentlichen Lebens in einem neuerlichen Prozess zu einer Geldstrafe von 20 bis 80 Talern verurteilt oder erhält ersatzweise 1 bis 4 Tage Kerker. Diese Strafe befreit nicht von der vorausgegangen richterlichen Anordnung.
Mister_2 MacLean of Annadale
Markgraf von Baden
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