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Bekanntmachungen

Mi 6. Mai 2009, 06:00

Der Rat von Baden gibt bekannt
„Die Petition vom 04.05.1457 eingereicht durch die Bürger, mit der Forderung das Mindestlöhne wieder eingeführt werden, wurde vom Rat abgelehnt.“

Zur Begründung gibt man folgendes an:

Der Rat hat sich mehrheitlich entschlossen, der Petition und deren Forderungen nicht nachzugehen. Er ist von seiner Entscheidung überzeugt und möchte dem Neuen eine Chance geben.
Er nimmt sich aber selber in die Verantwortung, die Lage genausten zu beobachten und wird gegebenenfalls erneut überprüfen, ob der Erlass, dass die Mindestlöhne wegfallen, der Weg in die richtige Richtung war.
Spätestens in zwei Monaten wird man die dann gegebene Situation genausten prüfen, um eventuelle Verbesserungen einzubringen oder aber wieder zum alten System zurückzukehren.
Die Regelung des Arbeitsmarktes obliegt den Bürgern. Die im Forum angeprangerten Beispiele für Niedriglöhne sind nicht bezeichnend für die gesamte Provinz. Es handelt sich vielmehr um Fehler oder die Ausnutzung der Situation durch einzelne Bürger. Diese Stellen sollten nicht angenommen werden!


Gez.
Markgraf Zerrus de l´amitiè von Baden, Freiherr von Schwetzingen

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Ratsmitglieder
AsterixAT, Ritter von Sternbaum (Staatsanwalt)
Fulke de'l amitié (Handelsbevollmächtigter)
Junkerbodo Ò Cúige Laighean (Richter)
Fenir von Elfenburg, Graf von Schönau (Ratsmitglied)
Inrahil von Hollenfels, Baron von Mühlheim (Wortführer)
Konrad 72 (Marschall)
Friyja Ní Connacht (Ordensbeauftragte)
Gisgo MacLean of Annadale (Bergwerkskommissar)
Loredana de l´amitié (Vogt)
RittervonReinders, Ritter von Staufen (Oberster Feldrichter)
Legate (Hauptmann)

Mi 6. Mai 2009, 06:00

Re: Bekanntmachungen

So 17. Mai 2009, 18:50

Wichtige Bekanntmachung!

Hiermit ergeht folgender Erlass:

Ab sofort ist die Grenze zur Schweizerischen Eidgenossenschaft für die Einreise von Lanzen und Gruppen aus der Eidgenossenschaft verboten. Einzelnd einreisende Personen werden durch die badische Armee überprüft werden.
Dies wurde notwendig, da Basel vorgestern gestürmt wurde.

Im Auftrag des Markgrafen Zerrus von Baden

Inrahil von Hollenfels, Baron von Mühlheim
Wortführer von Baden

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Hiermit ergeht folgender Erlass:

Ab sofort müssen Lanzen des Deutschen Ritterordens sich beim Hauptmann melden! Lanzen im Namen des Ordens sind verboten, gemeldet als private Lanzen dürfen sie überall in Baden bewegen. Die Einreise in die Hauptstadt ist weder als Ordenslanze noch als private Lanze mit Mitgliedern des Deutschen Ritterordens gestattet. Wenn Kirchen- oder Ordensmitglieder des Deutschen Ritterordens in die Haupstadt möchten dann nur unter einer von Badischen Soldaten geführten Lanze!

Hauptmann Legate
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Markgraf Zerrus von Baden, Freiherr von Schwetzingen
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Re: Bekanntmachungen

Sa 30. Mai 2009, 17:02

Wichtige Mitteilung!

Offizielle Mitteilung Umzug auf Schloss Hohenbaden

Es ist nun schon einige Zeit ins Land vergangen, als der Rat beschließen musste, in ein neues Schloss umzuziehen. Es hatte lange gedauert, bis alle Akten und Beschlüsse rüber getragen waren, so daß die gewohnte Arbeit der Ratsmitglieder, sowie Universitätsangehörige und Bürgermeister weitergehen konnte.

Nun zu den Gründen, warum der Wechsel nötig wurde:
Seid Beginn an war Isengart Schlossverwalter des ehemaligen badischen Schlosses. Er hatte sehr lange Zeit seine Arbeit zur Zufriedenheit des Rates gemacht. Doch irgendwann kam der Zeitpunkt, wo er die Verschwiegenheit nicht mehr so genau nahm und Informationen preisgab. Er war weder vom Rat autorisiert worden, noch war er Mitglied des Rates. Er beging sowohl nach badischem Gesetz ein Verstoß, als auch als Vasall gegenüber der Markgrafschaft Baden. Unser Markgraf musste handeln und tat dies auch. Isengart wurde sein Lehen entzogen und der Rat bezog das neue Schloss Hohenbaden.
Treuebruch ist schändlich und wird auch in Zukunft entsprechend von der Markgrafschaft geahndet werden.

Inrahil von Hollenfels, Baron von Mühlheim
Wortführer von Baden

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Re: Bekanntmachungen

Mi 22. Jul 2009, 00:13

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Im Auftrag des Regenten und des badischen Rates,
Kayon von Löwenstern,
Wortführer von Baden

Re: Bekanntmachungen

Sa 25. Jul 2009, 18:19

An alle Bürgerinnen und Bürger der badischen Markgrafschaft,

der badische Rat distanziert sich hiermit in jeglicher Form von den Vorverurteilungen und den Anschuldigungen gegen die Ratsherren HeinrichXII und Rittervonreinders. Wir sind uns der Schwere der Vorwürfe bewusst, die bezogen auf diese vor dem Reichskammergericht verhandelt werden, doch wollen wir unmissverständlich klar stellen, dass bis zur Urteilsverkündung von der Unschuld aller Beteiligten auszugehen ist. Sollte sich dieses Urteil als belastend herausstellen, so wird der Rat auch die entsprechenden Konquenzen ziehen.

Auch der angeprangerte Soldausfall wurde bereits ausgeglichen. Warsling, welcher das Amt des Marschalls in die neue Legislaturperiode führte, meldete sich kurzfristig abwesend und so kam es zu einem Tag Verzug, bis ein anderes Ratsmitglied den Posten übernommen hatte.

((Dies bezieht sich vorwiegend auf die Spruchbänder, welche Ingame geschaltet wurde.))

Im Auftrag des Regenten und des badischen Rates,
Kayon von Löwenstern,
Wortführer Badens

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Re: Bekanntmachungen

Mo 25. Jan 2010, 17:59

Sondergesandter Robertlothringer


hiermit ernenne ich Robertlothringer als Sondergesandten der Markgrafschaft von Baden in der Angelegenheit des Konfliktes zwischen der Eidgenossenschaft Schweiz sowie Frankreich als auch der Verhandlungen mit der Schweiz und dem Franche-Comté mit Baden.
Er wird den Kontakt zu den beiden Ländereien erhalten und Baden über die Vorkommnisse informieren und steht auch dem Rat von Baden als Kontaktperson zur Verfügung.


25. Januar 1458
gez. Herzog Kronom von Braunschweig
~ Markgraf von Baden
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Re: Bekanntmachungen

Mi 27. Jan 2010, 20:04

Hiermit hebt der Rat von Baden das Verbot gegen den Orden, genannt Orden der armen Ritter Christos zu Jerusalem "Templer" auf, da der Orden welcher verboten wurde nicht mehr existiert und ein neuer Orden diesen Namen gewählt hat.

Diese Aufhebung des Verbotes ist nicht mit einer Anerkennung gleichzusetzen. Dazu muss der neue Templerorden die vom Codex Primorus und dem Badischen Gesetz vorgeschriebene Prozeduren durchlaufen haben.

für den Rat von Baden
den 27 Januar 1458
gez. Kronom von Braunschweig
Markgraf
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Re: Bekanntmachungen

Di 19. Okt 2010, 21:54

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Re: Bekanntmachungen

Mi 27. Okt 2010, 21:21

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund einiger ((technischer)) Probleme, konnten die Ehrungen gestern leider nicht durchgeführt werden. Sie werden nun auf den morgigen Donnerstag, 28. Oktober 1458, 19:00 Uhr verschoben.

Wir freuen uns über jeden, der an den Ehrungen teilnehmen möchte.

Hochachtungsvoll
im Namen des Rates
Gerlinde
-Wortführerin-

Re: Bekanntmachungen

Fr 29. Okt 2010, 13:56

Änderung der §19 und §20 zur Strafverschärfung

§19 Richterliche Anordnungen

Aktuelle Version
Zu allen Straftatbeständen kann der Richter zusätzlich anordnen:
Entschädigung des Opfers
öffentliche Richtigstellung
öffentliche Entschuldigung
Rückzahlung von erschlichenen Vermögen


Wird geändert werden auf:
Zu allen Straftatbeständen kann der Richter zusätzlich anordnen:
Entschädigung des Opfers
öffentliche Richtigstellung
öffentliche Entschuldigung
Rückzahlung von erschlichenem Vermögen
Zwangsarbeit im Bergwerk ( vom Bergwerkslohn sind 10 Taler pro Tag an die Grafschaftskasse zu zahlen, Zwangsarbeit berechtigt nicht an der Teilnahme an der Bergwerkslotterie )
Strafbrote ( werden nach der Urteilsverkündung auf den Markt gestellt, in dem Ort wo sich der Verurteilte aufhält, aber nur innerhalb der Markgrafschaft Baden)

Bild
Mister_2 MacLean of Annadale
Markgraf von Baden




§20 Nichtbefolgen von im Prozess ausgesprochenen richterlichen Anordnungen

Aktuelle Version:
Wer die, in einem Prozess gegen sich ausgesprochenen richterlichen Anordnungen nicht innerhalb einer Woche ab Urteilsverkündung erfüllt, wird wegen Störung des öffentlichen Lebens in einem neuerlichen Prozess zu einer Geldstrafe von 20 bis 80 Talern verurteilt.


Wird geändert werden auf:
Wer die, in einem Prozess gegen sich ausgesprochenen richterlichen Anordnungen nicht innerhalb der vom Richter festgelegten Zeit ab Urteilsverkündung erfüllt, wird wegen Störung des öffentlichen Lebens in einem neuerlichen Prozess zu einer Geldstrafe von 20 bis 80 Talern verurteilt oder erhält ersatzweise 1 bis 4 Tage Kerker. Diese Strafe befreit nicht von der vorausgegangen richterlichen Anordnung.

Bild
Mister_2 MacLean of Annadale
Markgraf von Baden

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