Sa 19. Feb 2011, 11:57
1.) Die Einstellungskosten in Höhe von 16 Talern für 2 Milizen täglich, werden den Rh erstattet. Das Rathaus ist verpflichtet 2 weitere Milizen im Bedarfsfall, auf eigene Kosten einzustellen.
2.) Dafür sind 2 Screens als Beweis zu liefern: 1. Die Zahl der automatischen Bürgerwehren im Büro der Bürgerwehr und 2. aus dem Verwaltungsmenü die tatsächlichen Einstellungen. Die Kosten müssen ersichtlich sein.
3.) Eine Antragstellung ist jeweils mindestens 2 Tage vor der Steuerberechnung vorzunehmen und in der Bürgermeisterkonferenz (Steuern) vom Bm zu hinterlegen.
4.) Der Antrag muss spätestens in derselben Woche gestellt werden wo die nächste Steuerberechnung anfällt, ansonsten verfällt der Anspruch.
Durch die Rathäuser erworbene Finanzpunkte werden zu 100% von der Markgrafschaft Baden finanziert. Da in der Markgrafschaft Richtlöhne bei den Beamten gezahlt werden, hat sich der Bm an die von der GS üblichen Löhne zu halten:
10 Punkte=23 Taler
20 Punkte=28 Taler.
Als Nachweis werden Screens verlangt und ein entsprechender Antrag in der Bürgermeisterkonferenz (Steuern).
Der Antrag muss in derselben Woche gestellt werden wo die Kosten anfallen, ansonsten verfällt der Anspruch.
Die Erstattung der jeweiligen Ausgaben erfolgt mit der nächsten Steuerberechnung
Sa 19. Feb 2011, 11:57
Mo 28. Feb 2011, 18:08
Zusatzbestimmung zum Bürgermeistergesetz:
Umgang mit Steuern von Dauerklostergängern:
1.) Bei einem Klosteraufenthalt ab 6 Wochen (drei Steuerbescheide) werden die Steuern ausgesetzt. Die glaubhaften Nachweise sind vom Bürgermeister zu erbringen. Ein entsprechender Antrag mit Begründung für die Vergangenheit ist einzureichen. Dabei ist bereits die erste Steuer durch die GS zu erstatten. Sollte ein solcher Klostergänger zurück kommen und Zahlungen tätigen, sind diese sofort dem Rat von Baden nachweislich mitzuteilen. Die Einberechnung wird mit der nächst folgenden Steuer vorgenommen.
2.) Stirbt (konnte nicht mehr wieder belebt werden) ein Klostergänger bekommt das Rathaus 100% der ausgelegten Steuern zurück. Hierzu sind ebenfalls glaubhafte Nachweise und ein entsprechender Antrag notwendig.
3.) Die Verrechnung erfolgt bei der nächsten Steuerzahlung.
4.) Nach § 3 Abs.4 BMG ist dem Rat von Baden jeder Zeit Einblick in die Steuersünderkartei zu gewähren. Die Einsichtnahme ist innerhalb von 2 Tagen nach Begehren der GS zu gewähren.
4.a.) Die Klagen werden von der Staatsanwaltschaft übernommen.
(3)Die Steuer ist mit ihrer Erhebung vollständig fällig. Mit der turnusmäßigen zweiwöchigen Zahlung ist die Hälfte der Gesamtsumme innerhalb von 5 Tagen fällig. Die zweite Hälfte ist nach weiteren 5 Tagen fällig. Sollte die 1. Zahlung nicht geleistet worden sein, wird diese mit der 2. hälftigen Zahlung fällig. Danach werden Verzugszinsen berechnet. Der jeweilige Bürgermeister ist für diese Zahlungsweise verantwortlich. Dabei wird die Steuer mit einem Rohstoff oder einem anderen Produkt berechnet, welches dann von der Markgrafschaft zurück gekauft wird.
Do 3. Mär 2011, 13:14
Zwischen
der Markgrafschaft Baden, vertreten durch den Regenten ,Mister_2 MacLean of Annadale
und
dem Orden des Volkes, vertreten durch den Großmeister des Ordens Graf Tiberius von Staufen-Gandersheim
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
I. Diplomatie
§1 Beide Parteien sind verpflichtet der anderen einen Botschafter zu gewähren, welchem ein Arbeitszimmer zugewiesen wird.
§2 Jedes Ordensmitglied, welches die Freiheiten dieses Vertrages in Anspruch nimmt, muss sich öffentlich zum dem Orden des Volkes bekennen.
§3 Der Rat der Markgrafschaft informiert den Botschafter des Ordens des Volkes über Änderungen der Einreisebestimmungen und Lanzenverordnungen sowie über alle Dekrete, die die Arbeit des Ordens betreffen.
II. Militärische Zusammenarbeit
§4 Ordensmitglieder genießen keine Immunität. Verstöße seitens Ordensmitglieder gegen geltendes Recht auf dem markgrafschaftlichen Territorium werden durch die Badener Gerichtsbarkeit geahndet. Ebenfalls wird der Ordensrat von solchen Vorfällen informiert.
§5 Der Orden des Volkes ist dazu berechtigt, auf dem Territorium der Markgrafschaft Baden eigenmächtig Lanzen zu bilden, welche volle Reisefreiheit auf dem Territorium der Markgrafschaft genießen.
§6 Der Orden des Volkes verpflichtet sich, der Markgrafschaft Baden auf Anfrage im Rahmen seiner Möglichkeiten und Kräfte bei der Verteidigung der Städte gegen Räuber, reichsfeindliche Truppen und Organisationen militärisch zu helfen. Bei Streitigkeiten mit anderen Provinzen verhält sich der Orden neutral und greift erst dann ein, wenn das Reich eine Einmischung vor sieht.
§7 Prinzipiell hat ein Mitglied des Ordens kein Anrecht auf Sold während eines Einsatzes für die Markgrafschaft Baden. Die Markgrafschaft verpflichtet sich jedoch in einem solchen Falle die Verpflegung der Ordensmitglieder sicherzustellen. Kann die Markgrafschaft die Verpflegung nicht in Form von Naturalien zahlen, so steht den Ordensmitgliedern ein gleichwertiges Verpflegungsentgelt zu.
§8 Im Falle der Zusammenarbeit zwischen dem Orden und der Markgrafschaft Baden ist lediglich der Regent und in seiner Vertretung der Wortführer, im Kriegsfalle der Hauptmann der Markgrafschaft dem Großmeister des Ordens weisungsbefugt. Alles Weitere wird im Einzelfall in Absprache zwischen dem Einsatzleiter des Ordens und dem Regenten geregelt.
§9 Jeder Anfrage auf militärische Hilfe von Seiten der Markgrafschaft Baden wird nur nachgekommen, wenn diese Anfrage sich in Einklang mit den Gesetzen des Reiches und unserem Statut befindet.
III. Gültigkeit
§10 Der Vertrag erlangt mit beidseitiger Siegelung volle Gültigkeit.
§11 Jegliche Verstöße gegen den geschlossenen Vertrag gelten beiderseitig als Verrat und sind als solcher zu verfolgen.
§12 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Siegelung beider Parteien um Gültigkeit zu erlangen.
Do 17. Mär 2011, 15:17
Erlass:
Werte Bürgerinnen und Bürger Badens,
Aufgrund der Gefahr durch die Kriminellen Burgstürmer erlässt der Rat von Baden nun folgende Verfügung:
Einstweilige Verfügung des Rates von Baden zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit
Kraft seines, ihr durch das Badische Volk und den König des Deutschen Königreichs verliehenen Amtes, verfügt der Markgraf von Baden, Mister_2 MacLean of Annadale folgendes:
1.)Den nachfolgend genannten Personen wird der Aufenthalt und die Einreise in das Territorium der Markgrafschaft von Baden verboten:
2.) . Wer Informationen über diese Personen besitzt und diese nicht umgehend einer Amtsperson der Markgrafschaft von Baden meldet, macht sich wegen Mittäterschaft durch Unterschlagung von Informationen des Verrates an der Markgrafschaft von Baden schuldig.
Martinus, Riddick132, Sonjador,Amoury,Bjarne,Jonata_aurelia Felicia. ,Kathleen,Lofar,Vanburig ,Bernd,Mirabel
Ibario ,Linde,Jeannie,Genefe,Jessejames,Susin, Lina_melissa,Ladyarya,
Die Armee soll befugt sein jeden der genannten Personen ohne Vorwarnung anzugreifen und falls nötig zu töten, sollte ein Versuch zur Einreise in das Hoheitsgebiet der Markgrafschaft von Baden erfolgen.
Diese Verfügung tritt mit Verkündung in Kraft und kann nur durch den Rat von Baden, den Markgrafen oder seine königliche Majestät dem König des Deutschen Königreichs anulliert werden.
Baden den 14.03.1459
Mister_2 MacLean of Annadale
Markgraf von Baden
Mo 21. Mär 2011, 13:56
Sa 2. Apr 2011, 13:17
„Ich
Kaiser Alveran I. de Varagine
verkünde meinen im Kaiserreich vereinten Völkern, dass ich zum höheren Zweck des Friedens und der Sicherheit aller Provinzen im Norden, im Süden, im Osten und im Westen eine Entscheidung getroffen habe, die mir nicht leicht gefallen ist.
Nach der erfolgreichen Bekämpfung des Ordo Negrum Equites in unseren italienischen Landen, die mit dem militärischen Sieg über der imperialen Kräften in Mantua geendet hatte, haben sich die geschlagenen Mitglieder des Ordens in der Provinz erholt und neu formiert.
Der Anführer des Ordens, Anghelos, beabsichtigt nun, in die Steiermark im Deutschen Königreich zu reisen, um die Herzogin Perl von Sanneck zu heiraten. Seine Ordensleute sollen ihm samt und sonders folgen, um an der Hochzeit teilnehmen zu können. An der Durchsetzung seines Vorhabens mit oder ohne unser Einverständnis hat er keinen Zweifel gelassen.
Trotz größter Bedenken und nach langen Diskussionen im Kreise meiner Berater wie auch mit den Vertretern insbesondere der direkt betroffenen Provinzen Modena und Steiermark, habe ich nunmehr gestern Anghelos signalisiert, dass er von unserer Seite freies Geleit erhält, um in die Steiermark zu reisen und sich dort für einige Tage aufzuhalten.
Ich nehme Anghelos bei seinem Wort, das er mir gab, dass er nur zehn Tage in der Steiermark bleiben wird, um dort die Vermählung mit der Herzogin zu vollziehen und zu feiern, und anschließend das SRING verlassen wird, ohne die Provinzen des Kaiserreiches weiter zu bedrohen.
Nun bitte ich Euch, meine Untertanen, und insbesondere mein deutsches Volk, ebenso viel Vertrauen und Hoffnung in diese Entscheidung zu setzen, wie ich selbst es mache! Nur so bietet sich uns die Chance auf einen Frieden und die Sicherheit des gesamten Imperiums. Die einzige Alternative, die wir haben, würde uns zu einem ewigen Krieg verdammen, der auf allen Seiten nur Verlierer haben kann.
So biete ich Anghelos die ausgestreckte Hand und werde ihn an seinen Worten messen.Wir haben nichts zu verlieren aber viel zu gewinnen!
Mein geliebtes Volk!
Stehe einig und stark!
Straßburg, 21. März 1459
Alveran de Varagine
Electus Romanorum Imperator et semper augustus“
Sa 20. Aug 2011, 10:25
Schloss Hohenbaden den 20.08.1459
Mister_2 Mac Laughlin
Markgraf von Baden
Mi 30. Nov 2011, 23:09
Do 5. Jan 2012, 10:58
Werte Bürgerinnen und Bürger Badens!
Hiermit wird die Ratssitzung des 38. Rates der Markgrafschaft Baden bekanntgegeben.
Tom_builder - Regent
Xbeta - Wortführer
Emiliana - Kämmerer
Lilly83 - HBV
Rittervonreinders - BWK
Djsmith - Hauptmann
Alaska - Marschall
Cyberhunter - OFR
Absalom - Staatsanwalt
Georien - Richter
Lady_lillith - Leerposten (Kultur)
Mister_2 - Leerposten (Orden)
gegeben zu Baden-Stadt am 05.Hartung 1460
im Namen des Rates
Xbeta von Ryhßen
Wortführer zu Baden
Di 17. Jan 2012, 19:13
Reisewarnung für die Provinz Aragon
Im Namen Ihrer Majestät MaidAgrippina I ergeht eine Reisewarnung für die Provinz Aragon. Die politische Situation ist dort im Moment sehr instabil und die Regelungen ändern sich aufgrund zahlreicher Burgstürme immer wieder. Auch wenn Reisegenehmigungen beantragt und genehmigt wurden, so sollte man sich auf jeden Fall rückversichern, ob jeder informiert ist. Ausländer werden dort ohne Vorwarnung angegriffen, es gab auch bereits Tote zu beklagen.
Vor Reisen in die Provinz Aragon wird daher eindringlichst gewarnt.
Gezeichnet zu Worms am 17.1.1460
Im Namen der Königin und des DKR
Erzkanzlerin
in Vertretung der Reichskanzlei
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