Er nickte kurz.
Sollte eine solche beantragt worden sein steht es dem Regenten zu eine zu erteilen oder nicht. Da er, wie ihr das so schön sagt, nicht zuckt würde ich das wohl als negativen bescheid werten. Das Gesetz besagt übrigens folgendes:Zitat:
§16 - Banner
(1) Banner bedürfen der Genehmigung durch den Hauptmann oder den Regenten
(2) Banner der Badischen Armee unter der Führung eines vom Hauptmann ernannten Bannerführers sind gestattet.
(3) Banner der Reichsarmee besitzen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie vorher beim Regenten von Baden und dem Hauptmann angemeldet wurden. Die Meldung soll Anzahl der Soldaten und Gesamt-KK des Banners sowie voraussichtliche Reiseroute umfassen.
(4) Banner der Verbündeten der Markgrafschaft Baden sind wie Banner der Reichsarmee zu behandeln.
(5) Alle ungenehmigten Banner werden als Feinde betrachtet. Ihr Auftauchen auf Badischem Boden wird als Kriegserklärung betrachtet.
Ein kaiserliches Banner ist kein Banner der Reichsarmee. Nun aber man könnte sich jetzt auf Abs. 4 berufen, dennoch müssen hier berechtigte Zweifel bestehen. Die Freifrau von Wehringen verhält sich nicht gerade wie jemand einer Verbündeten Streitmacht.