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 Betreff des Beitrags: Dekret "Mindestlöhne"
BeitragVerfasst: Fr 18. Mär 2011, 14:56 
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Dekret "Mindestlöhne" Offenburg

I. Mindestlöhne

§1. In Offenburg gelten folgende Mindestlöhne:
0-7 Attributs-punkten = 16 Taler
8-14 Attributs-punkten = 18 Taler
ab 15 Attributs-punkten = 20 Taler


II. Strafmass

§2. Jeder vor Gericht angeklagter Verstoß gemäß §6 dieses Dekretes kann als Sklaverei angeklagt werden und gemäß der Regeln der Strafbemessung §2. STGB-Baden mit einer Strafe von 10-50 Talern plus der Entschädigungszahlung an das Opfer belegt werden.
§3. Erfolgt eine Ausgleichszahlung vor oder während der Verhandlung, kann die Anzeige zurückgezogen werden. Dabei muss der Ausgleich von beiden oder anhand eines Beweises bestätigt werden.


III. Verfolgung und Gerichtsbarkeit

§4. Die Überprüfung der Stellenmärkte als auch die Verfolgung der Verstöße geschieht durch die Büttel und den Bürgermeister von Offenburg.
§5. Eine Ersttat wird durch die Büttel verwarnt. Die Ersttaten müssen mit Beweisen gesichert und dokumentiert werden.
§6. Ein weiterer Verstoß binnen der Zeit von drei Monat wird durch den Bürgermeister von Offenburg, als klagende Partei, als Sklaverei, vor dem badischen Gericht angeklagt. In der Anklageschrift vorzulegen sind dabei der Beweis der Erst- und der Folgetat(en).Sollte sich der Täter außerhalb des Klagbarkeitsgebietes des Bürgermeister befinden, so ist der Fall an den Staatsanwalt weiterzuleiten.

_________________
Mister_2 Mac Laughlin
Graf von Todtnau
Kämerer zu Baden


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