GrenzschließungDas Erzherzogtum Österreich schließt per dem 24.05.1461 zur 24. Stunde auf unbestimmte Zeit seine Grenzen für alle Bürger aus dem Herzogtum Steiermark, sowie dem Königreich Polen.
Eine Einreise und oder Durchreise ist nur noch mit schriftlicher Genehmigung der Erzherzogin Je_suis oder des Hauptmann Twoflower möglich. Dies gilt für Einzelreisende, so wie für sämtliche Arten der Gruppenreisen, sowie für Banner und Schiffe.
Ein nicht beantwortetes Gesuch wird automatisch als abgelehnt gewertet.
Zuwiderhandlung wird als Hochverrat gewertet und wird mit Buße und oder Kerker bestraft.
Sämtliche Bürger des Herzogtum Steiermark und des Königreich Polen, die sich bereits auf österreichischem Boden aufhalten, haben umgehend eine Genehmigung einzuholen, oder Österreich auf schnellstem Wege zu verlassen.
Zuwiderhandlung wird als Hochverrat gewertet.
Einbürgerung um Ausweisung zu entgehen wird als Hochverrat gewertet.
Das Erzherzogtum Österreich wird notfalls seine Rechte auch mit Waffengewalt verteidigen.
Für Schaden an Leib und Leben wird nicht gehaftet.
Gez. und gesiegelt
Je_suis von Schenkenbach
Erzherzogin von Österreich
Österreich, der 24.05.1461
Eine polnische Übersetzung folgt.