Fr 29. Aug 2014, 13:24
Strafgesetzbuch der Markgrafschaft Baden (StGB-Baden)
§5 Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede
Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede wird als Störung des öffentlichen Friedens mit Geldstrafe von 25 bis 200 Talern bestraft. Bagatellfälle werden nicht verfolgt, dies liegt im Ermessen des Staatsanwaltes.
Schwere Beleidigungen, die nichts mehr mit dem Rollenspiel zu tun haben, und darum als persönliche Beleidigung der Spieler angesehen werden, können zur Löschung des Spielaccounts führen.
Wer einen anderen Glauben in dem Kultort einer tolerierten Religion predigt oder den dort herrschenden Glauben verleumdet macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig, welches mit einer Geldstrafe von 25 bis 200 Talern bestraft wird. Vergehen gegen die Staatskirche können mit Geldstrafe und/oder mit einem Tag Haft bestraft werden.
Das Bürgermeistergesetz von Baden (BGvB)
§8 Kriegsrecht und Pflichten des Bürgermeisters laut Auszug aus AGvB
(1) Bürgermeister und Büttel unterstehen mit der Ausrufung des Kriegsrechtes sofort dem militärischen Oberbefehlshaber und müssen diesem ohne Bedingung Folge leisten. Jede Befehlsverweigerung im Kriegsfall wird als Hochverrat gewertet.
(2) Jeder Bürgermeister muss den Ausnahmezustand mit dem offiziellen Anweisungen des Regenten oder seinem Vertreter (Vogt) als Bürgermeisterbrief umgehend an die Bürger seiner Stadt versenden.
(3) Im Kriegsfall wird per Dekret des Rates eine Wertigkeit der Arbeitsstellen getroffen. Vorrang hat die Verteidigung. Dies soll zusätzlichen Anreiz geben, insbesondere für starke Spieler, sich den Truppen anzuschließen. Die Gendarmeriegruppen müssen sich unverzüglich zum Standort des nächstgelegenen Banners begeben, um dort in Lanzen umgewandelt zu werden. Nach der Aufnahme durch das Banner verwandeln sie sich in ein Fähnlein.
(4) Im Kriegsfall wird per Dekret des Rates über Handelsregulierungen / Beschränkungen entschieden.
(5) Städte und die Grafschaft (Burg, Handelsbevollmächtigter) unter Bedrohung durch Feindliche Gruppen, müssen alle Waren und Gelder über Nacht in Aufträge auslagern (welche nicht benötigt werden).
[GdMB Baden ] Gesetzbuch der Markgrafschaft Baden
Allgemeiner Teil
Zusatzartikel:
Art. 1 Geltungsbereich der Gesetze:
Soweit nicht anders verordnet greifen die Gesetze der Markgrafschaft Baden in der offiziellen Spielwelt "Renaissance Königreiche, sowie in folgenden Foren:
Offizielles Forum zum Spiel, Schloss der Markgrafschaft von Baden, Kaserne der Markgrafschaft von Baden,
sowie in von Spielern gegründeten externen Foren, die der Planung von Verbrechen dienen. Beweise von Spionen aus diesen Foren sind zugelassen! Die Spione brauchen eine gerichtliche oder markgräfliche Erlaubnis um tätig zu werden. Diese wird nach Prüfung der Lage entsprechend ausgestellt.
Foren der deutschen aristotelischen Kirche, deren Sub-Foren und alle Foren, die unter der Schirmherrschaft der deutschen aristotelischen Kirche stehen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Sie unterliegen alleine den deutschen aristotelischen Kirchengesetzen. Die deutsche aristotelische Kirche oder von ihr beauftragte Personen achten auf die Einhaltung der Kirchengesetze.
In allen Foren gilt: PN´s sind ausgeschlossen!
Im offizielles Forum zum Spiel gilt: Die Gesetze können jederzeit duch die Administratoren ihre Gültigkeit verlieren. In jedem Zweifelsfall obliegt es der Entscheidung von Site-Admin oder Chefmoderator ob das Gesetz Gültigkeit hat.
§1 Die Sprache
(1) Die offizielle Sprache in Baden ist Deutsch.
(2) Alle anderen Sprachen sind in dem offiziellen Forum, im Spiel und im Schloss von Baden verboten, soweit keine deutsche Übersetzung vorliegt.
(3) In den Wirtshäusern sind alle Sprachen erlaubt.
(4) Prozesse sind grundsätzlich auf Deutsch zu verhandeln. Ist der Angeklagte nicht der deutschen Sprache mächtig, kann ihm auf Anfrage ein Dolmetscher zur Seite gestellt werden.
(15) Ein Adeliger hat in der Forensignatur und im Spielprofil (ganz oben) einen deutlichen Vermerk zu hinterlassen, welchen Titel er trägt und welches Lehen er verwaltet. In der Forensignatur oder als Avatar ist zusätzlich das Wappen anzugeben. Es muss nur der ranghöchste Titel und das zugehörige Wappen gezeigt werden.
Fr 29. Aug 2014, 13:24
Fr 29. Aug 2014, 16:09
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