§19 Ratsämter- und Partei-Sondierungsgespräche nach Wahl
(1) Die Neu gewählten Mitglieder des Rates setzen sich nach Wahlende zu einem Sondierungsgespräch zusammen und beraten gemeinsam über die möglichen Postenvergaben für den Badischen Rat um den Wünschen der Wähler nach einem regierungsfähigen Rat zu entsprechen.
(1a) Die Koalitionsverhandlungen über die Postenverteilung werden in einem Gesonderten Konferenzraum abgehalten in den nur die neu Gewählten Räte Zugang haben
(2) Vorab dürfen keine verbindlichen Absprachen zur Ämtervergabe geführt werden. Gespräche, Diskussionen und Zusammenarbeit zwischen Parteien sind ausschließlich Sache der betreffenden Parteien und unterliegen keiner fremden Zensur, Kontrolle oder Einmischung.
(3) Das Amt des Regenten ist mittels Rats-Wahl innerhalb der gewählten Badischen Ratsmitglieder nach Stimmen Mehrheit zu entscheiden, wobei gemäß §12 GdMB (Amtsträger in Baden), Ratsmitglieder in Ihrer Entscheidung frei und nicht an Weisungen einer Partei gebunden sind.
(4) Amtsträger können jederzeit befristet oder unbefristet vom Regenten Ihres Postens enthoben werden, falls sie durch Inaktivität, grobe Fahrlässigkeit, Betrug, Spionage, persönliche Vorteilnahme, Veruntreuung, Befangenheit im Justizbereich oder anderen Taten, der Markgrafschaft schaden oder vorübergehend an der Amtsausführung verhindert sind.
(5) Sollten die Landesparteien nach 24 Stunden nicht zu einer Einigung über die Ämterverteilung kommen, können sie einen Schlichter ihrer Partei aussuchen,die dann die Verhandlung führen.
(6) Die Verhandlungen könnten dann im Schlossforum des Badischen Rates, oder an andren geeigneten Orten gemeinsam geführt werden.
(7) Die scheidenden Räte haben noch 2 Tage nach der Wahl Zugang zu ihren Büros um die Amtsgeschäfte Ordnungsgemäß zu übergeben
_________________ Schlossherr Herr der Schlüssel Foren-Admin
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